Gerade gekündigt, meldete sich ein Arbeitnehmer krank – exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Doch seine sportlichen Aktivitäten weckten beim Arbeitgeber erhebliche Zweifel an dieser Arbeitsunfähigkeit. Der Fall landete vor Gericht, wo es um die Frage ging, ob die gezahlte Entgeltfortzahlung zurückverlangt werden kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 1266/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Verfahrensart: Berufungsverfahren (Arbeitsrecht)
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ehemaliger Arbeitnehmer, der sich gegen die Rückforderung von Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber verteidigte.
- Beklagte: Ehemaliger Arbeitgeber, der die bereits gezahlte Entgeltfortzahlung vom ehemaligen Arbeitnehmer zurückforderte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter meldete sich daraufhin bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank und erhielt Entgeltfortzahlung. Während dieser Zeit nahm der Mitarbeiter an sportlichen Aktivitäten teil.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der Arbeitgeber die geleistete Entgeltfortzahlung zurückfordern kann, weil der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Umstände (Kündigung, Dauer der Krankschreibung, Sportaktivitäten) erschüttert war und der Arbeitnehmer die Krankheit nicht näher darlegte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte den ehemaligen Arbeitnehmer zur Zahlung von 3.363,34 EUR an den Arbeitgeber und zur Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Krankenkasse an den Arbeitgeber.
- Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung, die lange Dauer der Folgebescheinigung und die sportlichen Aktivitäten erschüttert war. Da der Arbeitnehmer daraufhin keine konkreten Angaben zu seiner Krankheit machte, ging das Gericht von keiner Arbeitsunfähigkeit aus, weshalb die Zahlung rechtsgrundlos erfolgte.
- Folgen: Der ehemalige Arbeitnehmer muss einen Teil der erhaltenen Entgeltfortzahlung zurückzahlen und den Erstattungsanspruch für Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitgeber abtreten.
Der Fall vor Gericht
LAG Urteil: Arbeitnehmer muss Krankengeld nach Kündigung zurückzahlen – Zweifel an Arbeitsunfähigkeit
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg befasst sich mit der heiklen Frage, unter welchen Umständen ein Arbeitgeber bereits gezahlte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zurückfordern kann. Im Zentrum stand ein Fall, bei dem erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers aufkamen, insbesondere wegen des zeitlichen Zusammenhangs zur Kündigung und auffälliger Freizeitaktivitäten während der Krankschreibung. Das Gericht entschied zugunsten der Arbeitgeberin und verdeutlichte die Konsequenzen, wenn der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erfolgreich erschüttert wird.
Ausgangslage: Kündigung des Produktionsleiters und anschließende Krankschreibung
Der spätere Kläger war seit dem 15. November 2021 als Produktionsleiter bei der beklagten Arbeitgeberin tätig. Die Situation eskalierte am 26….