Ein Autofahrer verlor nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein und glaubte, ihn nach Ablauf der Sperre einfach wiederzubekommen. Doch stattdessen forderte die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Entscheidend dafür waren nicht nur Promille, sondern eine Serie früherer Verkehrsverstöße. Ein Gericht prüfte nun, ob diese „MPU“ rechtens war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 V 245/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Verfahrensart: Eilantrag im Fahrerlaubnisrecht
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Antragsteller (ehemaliger Inhaber einer Fahrerlaubnis, der deren Neuerteilung beantragte und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gerichtlich anfocht)
- Beklagte: Die Antragsgegnerin (die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnete)
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Dem Antragsteller wurde nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Nach Ablauf der Sperrfrist beantragte er die Neuerteilung, woraufhin die Behörde wegen weiterer Verkehrsverstöße eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) forderte. Dagegen richtete sich der Eilantrag vor Gericht.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der Antragsteller trotz der von der Behörde angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Anspruch auf die vorläufige Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis hatte. Es ging darum, ob die Anordnung der MPU aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße rechtmäßig war und ob diese Zweifel an der Fahreignung einer sofortigen Neuerteilung entgegenstanden.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Eilantrag des Antragstellers wurde abgewiesen. Das Gericht verpflichtete die zuständige Behörde weder zur vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis noch zur Bescheidung seines Antrags. Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf die vorläufige Fahrerlaubnisneuerteilung glaubhaft machen konnte. Für die Neuerteilung müsse die Fahreignung positiv nachgewiesen werden, wofür hier die angeordnete MPU erforderlich sei. Wiederholte Verkehrsverstöße wie die Trunkenheitsfahrt, Geschwindigkeitsübertretungen und der Abstandsverstoß rechtfertigten die Anordnung der MPU.
- Folgen: Der Antragsteller erhält seine Fahrerlaubnis vorerst nicht zurück. Er muss die angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren und ein positives Gutachten vorlegen, um die Möglichkeit einer Neuerteilung zu erhalten. Solange die Eignungszweifel bestehen, besteht kein Anspruch auf die Fahrerlaubnis.
Der Fall vor Gericht
MPU-Anordnung nach Führerscheinentzug: Gericht bestätigt Zweifel an Fahreignung trotz abgelaufener Sperrfrist
Ein Autofahrer, dem nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen wurde, scheiterte mit seinem Versuch, gerichtlich eine vorläufige Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis zu erzwingen. Das zuständige Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag zurück. Die Begründung: Die Fahrerlaubnisbehörde durfte aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen….