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Erstverbüßerprivileg (§ 25 Abs. 2a StVG) bei nach Tat verhängtem Fahrverbot

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Ein Autofahrer wollte sein Fahrverbot abwenden und hoffte auf eine späte Schonfrist. Er berief sich dabei auf das sogenannte Erstverbüßerprivileg. Doch ein Gericht bestätigte nun: Eine schwere, wenn auch spätere Verkehrssünde, machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Das Fahrverbot bleibt bestehen. Zum vorliegenden Urteil 3 ORbs 11/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 07.02.2025
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 11/25 – 122 SsBs 2/25
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene, der gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde eingelegt hat.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Betroffener wurde vom Amtsgericht wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Rechtsbeschwerde ein. Relevant waren dabei frühere Verkehrssünden des Betroffenen sowie eine spätere, aber bereits rechtskräftige Verurteilung.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob das Amtsgerichts-Urteil, insbesondere die Höhe der Sanktionen und die Ablehnung des Erstverbüßerprivilegs, rechtmäßig war. Auch prozedurale Fragen wurden aufgeworfen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Kammergericht hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen.
  • Begründung: Das Gericht sah keine Rechtsfehler im Amtsgerichts-Urteil. Die Höhe der Geldbuße und die Verhängung des Fahrverbots wurden als korrekt bestätigt. Das Erstverbüßerprivileg wurde zu Recht nicht gewährt, da der Betroffene in einer anderen Sache bereits ein rechtskräftiges Fahrverbot erhalten hatte.
  • Folgen: Das Urteil des Amtsgerichts mit Geldbuße und Fahrverbot bleibt bestehen. Zusätzlich muss der Betroffene die Kosten für seine erfolglose Rechtsbeschwerde tragen.

Der Fall vor Gericht


Kammergericht Berlin bestätigt Fahrverbot: Rechtsbeschwerde scheitert, kein Erstverbüßerprivileg für Autofahrer

Das Kammergericht Berlin hat in einem Beschluss vom 7. Februar 2025 klargestellt, unter welchen Umständen ein Fahrverbot trotz Zeitablaufs und besonderer Umstände Bestand hat und wann das sogenannte Erstverbüßerprivileg nicht greift. Die Entscheidung betraf die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das ihn zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt hatte. Die Richter am Kammergericht sahen die Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet an und bestätigten das Urteil der Vorinstanz in vollem Umfang.

Ausgangslage: Bußgeld und Fahrverbot nach Urteil des Amtsgerichts Tiergarten

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Tiergarten am 1. November 2024 wegen einer nicht näher spezifizierten Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Autofahrer, vertreten durch seinen Verteidiger, Rechtsbeschwerde beim Kammergericht Berlin ein. Ziel der Rechtsbeschwerde war es, das Urteil des Amtsgerichts aufheben oder zumindest abändern zu lassen, insbesondere hinsichtlich der verhängten Sanktionen.

Streitpunkte der Rechtsbeschwerde: Sanktionen, Erstverbüßerprivileg und Verfahrensfragen

Im Kern drehte sich die Rechtsbeschwerde vor dem Kammergericht um mehrere zentrale Punkte….


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