Das Blitzerfoto ist nur ein Teil der Geschichte. Juristen kämpfen zunehmend um die digitalen Daten, die hinter der Geschwindigkeitsmessung stehen – die sogenannten Rohdaten. Ein aktuelles Gerichtsurteil verschafft nun neue Einblicke und stärkt das Recht von Autofahrern auf diese entscheidenden Messdaten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi 6/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Dortmund
- Datum: 04. März 2025
- Verfahrensart: Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Grundsatz des fairen Verfahrens
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Betroffene, vertreten durch seinen Verteidiger, der den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat.
- Beklagte: Die zuständige Verwaltungsbehörde, gegen die sich der Antrag richtete.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Es handelte sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Einspruch gegen den behördlichen Bescheid beantragte der Verteidiger Einsicht in digitale Messdaten und Protokolle, was die Verwaltungsbehörde nicht vollständig gewährte. Daraufhin stellte der Verteidiger einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits vor Abgabe des Verfahrens an das Gericht ein Recht auf Einsicht in digitale Messdaten und Protokolle der Geschwindigkeitsmessung zusteht. Dies wurde basierend auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens beurteilt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht ordnete die Herausgabe der digitalen Falldatei und der Messreihe an. Die Einsicht in Ersteinrichtung- und Aufbauprotokolle wurde hingegen abgelehnt.
- Begründung: Das Gericht stützte sich auf den Grundsatz des fairen Verfahrens, der ein Recht auf Erweiterte Akteneinsicht in vorhandene, verteidigungsrelevante Messdaten gewährt. Die beantragten Protokolle wurden abgelehnt, da diese nach Auskunft der Behörde nicht existierten.
- Folgen: Die Verwaltungsbehörde muss dem Verteidiger die digitalen Falldaten und die Messreihe zur Verfügung stellen. Die begehrten Aufbauprotokolle muss die Behörde nicht gewähren, da sie nicht vorhanden sind.
Der Fall vor Gericht
AG Dortmund stärkt Verteidigerrechte: Anspruch auf digitale Messdaten und Rohdaten bei Blitzer-Verfahren vor Gerichtsübergabe
Das Amtsgericht Dortmund hat in einem Beschluss vom 04. März 2025 klargestellt, in welchem Umfang ein Anwalt Einsicht in digitale Messdaten einer Geschwindigkeitskontrolle verlangen kann, noch bevor das Bußgeldverfahren von der Verwaltungsbehörde an das Gericht abgegeben wurde. Diese Entscheidung betrifft insbesondere den Zugriff auf die Digitale Falldatei, Rohmessdaten, die gesamte Messreihe des Tattages sowie dazugehörige Zugangsdaten wie Token und Passwort.
Ausgangslage: Streit um Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Der Fall begann mit einem typischen Szenario: Einem Autofahrer wurde vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels eines mobilen Messgeräts festgestellt, das aus einem Fahrzeug heraus betrieben wurde. Gegen den daraufhin erlassenen Bescheid der Behörde – mutmaßlich ein Bußgeldbescheid – legte der betroffene Fahrer über seinen Anwalt Einspruch ein….