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Absehen von Regelfahrverbot bei Vollstreckung eines anderen Fahrverbots

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer wurde innerorts mit hoher Geschwindigkeit erwischt und hatte eine Voreintragung. Normalerweise drohte dafür unweigerlich ein Fahrverbot. Doch das Amtsgericht Dortmund verzichtete jetzt überraschend auf diese Führerschein-Sperre. Stattdessen fiel die Geldbuße deutlich höher aus – weil der Fahrer erst kurz zuvor ein anderes Fahrverbot verbüßt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Dortmund
  • Rechtsbereiche: StVO, StVG, BKat, BKatV, OWiG, StPO

Beteiligte Parteien:

  • Betroffene: Eine Person, die wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung angeklagt war und Einspruch gegen die Rechtsfolgen eingelegt hatte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h. Das Gericht stellte fest, dass er die Beschränkung erkennen konnte und fahrlässig handelte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob trotz einer früheren Eintragung und eines kurz zuvor verbüßten Fahrverbots von einem Regelfahrverbot wegen der erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung abgesehen werden konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht sprach den Betroffenen schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 500,00 €. Von einem Fahrverbot wurde abgesehen.
  • Begründung: Das Gericht sah von einem Fahrverbot ab, weil der Betroffene nach Verbüßung eines zweimonatigen Fahrverbots aus einem anderen Verfahren als hinreichend beeindruckt galt. Die erhöhte Geldbuße zusammen mit diesem Erziehungseffekt wurde als ausreichend angesehen.

Der Fall vor Gericht


Fahrverbot nach Geschwindigkeitsüberschreitung: AG Dortmund verzichtet wegen kürzlich verbüßter Sperre

Ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund sorgt für Aufsehen im Verkehrsrecht: Obwohl ein Autofahrer innerorts erheblich zu schnell unterwegs war und bereits eine einschlägige Voreintragung hatte, verhängte das Gericht kein Fahrverbot. Stattdessen wurde eine deutlich erhöhte Geldbuße festgesetzt. Ausschlaggebend war die Annahme des Gerichts, der Fahrer sei durch ein kurz zuvor verbüßtes Fahrverbot aus einer anderen Sache bereits ausreichend „beeindruckt“ gewesen.

Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts in Dortmund: Der Sachverhalt

Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 29. August 2024 auf der Ruhrallee in Dortmund. Gegen 13:45 Uhr befuhr der Mann mit seinem Pkw die Straße in südlicher Richtung. An der betreffenden Stelle, Hausnummer 95, galt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseiten-Sensor vom Typ ES 8.0 ergab jedoch eine Geschwindigkeit von 62 km/h, nachdem bereits ein Toleranzabzug vorgenommen worden war. Dies entspricht einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h. Das Amtsgericht Dortmund stellte in seinem Urteil bindend fest, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung sowie die erhebliche Überschreitung hätte erkennen können und müssen. Er hätte seine Fahrweise entsprechend anpassen müssen. Das Gericht wertete sein Verhalten daher als fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoß.

Streitpunkt: Fahrverbot trotz einschlägiger Voreintragung – Kann darauf verzichtet werden?

Die Kernfrage des Verfahrens drehte sich um die angemessenen Rechtsfolgen für diesen Verstoß. Normalerweise sieht der Bußgeldkatalog für eine solche Überschreitung innerorts neben einer Geldbuße auch ein Regelfahrverbot vor….


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