Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod, doch was passiert mit den zuletzt offenen Rechnungen? Eigentümer sahen sich mit dieser Frage konfrontiert, als sie von den Erben des Verstorbenen Nebenkosten forderten. Die juristische Herausforderung: Wo ist der richtige Ort für die Klage, wenn die Erben weit auseinander leben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 101 AR 15/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
- Verfahrensart: Verfahren zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
- Rechtsbereiche: Zivilrecht (Zivilprozessrecht, Sachenrecht, Erbrecht)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines Anwesens, die Nebenkostenzahlungen fordern.
- Beklagte: Erben eines verstorbenen Wohnungsberechtigten, die die Nebenkosten nicht vollständig bezahlten und die Zuständigkeit des Gerichts anzweifelten.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Eigentümer eines Grundstücks verklagten die Erben eines früheren Bewohners auf Zahlung offener Nebenkosten für eine Wohnung, an der dem Erblasser ein lebenslanges Wohnrecht zustand. Die Erben leben in unterschiedlichen Gerichtsbezirken und bestreiten die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts.
- Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob für die Klage gegen die in verschiedenen Bezirken wohnenden Erben ein gemeinsamer Gerichtsstand besteht oder ob das zuständige Gericht von einem übergeordneten Gericht bestimmt werden muss. Streitig war insbesondere, ob mietrechtliche Zuständigkeitsregeln gelten oder andere Zuständigkeiten greifen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts wurde zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht ist für die Entscheidung über den Bestimmungsantrag zuständig. Der Antrag wurde aber abgewiesen, weil bereits ein gemeinsamer Gerichtsstand für die Klage beim Amtsgericht Fürth besteht. Dieser ergibt sich aus dem Gerichtsstand der Erbschaft am letzten Wohnsitz des Erblassers, da die Klage eine Nachlassverbindlichkeit gegen die Erben als Gesamtschuldner betrifft. Eine Zuständigkeit nach Mietrecht wurde verneint, da kein entgeltliches Mietverhältnis, sondern ein unentgeltliches Wohnungsrecht vorlag.
- Folgen: Die Klage der Grundstückseigentümer gegen die Erben wegen der Nebenkosten kann beim Amtsgericht Fürth verhandelt werden, da dort ein gemeinsamer Gerichtsstand nach den Regeln für Erbschaftsangelegenheiten besteht.
Der Fall vor Gericht
BayObLG: Klage gegen Erben wegen Nebenkosten aus Wohnrecht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zulässig (§ 28 ZPO)
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Klage von Grundstückseigentümern gegen die Erben eines verstorbenen Wohnungsberechtigten auf Zahlung von Nebenkosten am Gericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen eingereicht werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die Erben selbst in unterschiedlichen Gerichtsbezirken leben. Entscheidend ist der sogenannte Gerichtsstand der Erbschaft nach § 28 der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine gesonderte Bestimmung des zuständigen Gerichts durch ein höheres Gericht ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Ausgangslage: Streit um Nebenkosten nach Tod des Wohnungsberechtigten wegen Wohnrecht
Die Auseinandersetzung begann, als die Eigentümer eines Anwesens in Fürth Klage beim dortigen Amtsgericht einreichten. Sie hatten das Grundstück im Jahr 2020 erworben….