Ein Streit um die exakte Mitarbeiterzahl im Betrieb hat einem gekündigten Angestellten vor Gericht den Job gekostet. Er pochte auf den vollen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, während der Arbeitgeber von einem Kleinbetrieb sprach. Doch wer muss in solchen Fällen beweisen, wie viele Köpfe tatsächlich im Unternehmen arbeiten? Das Urteil des Arbeitsgerichts Gera klärt diese entscheidende Frage für viele. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 62/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Gera
- Rechtsbereiche: Kündigungsschutzgesetz, Allgemeines Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Außendienstmitarbeiter, der argumentierte, das Kündigungsschutzgesetz finde Anwendung und die Kündigung sei daher unwirksam.
- Beklagte: Der Arbeitgeber, der bestritt, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finde, da die erforderliche Mitarbeiterzahl nicht erreicht werde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger war als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Die Beklagte kündigte sein Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.09.2021.
- Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war, ob das Kündigungsschutzgesetz aufgrund der Mitarbeiterzahl auf das Arbeitsverhältnis anwendbar war und die Kündigung sozial gerechtfertigt sein musste, oder ob die Kündigung nach allgemeinem Zivilrecht wirksam war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Arbeitsgericht Gera wies die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Kläger auferlegt.
- Begründung: Das Gericht entschied, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar sei. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die für die Anwendung des Gesetzes erforderliche Mitarbeiterzahl beim Arbeitgeber erreicht wurde. Die Kündigung war daher nach allgemeinem Zivilrecht wirksam.
- Folgen: Die Kündigung ist wirksam. Das Arbeitsverhältnis endete zum vorgesehenen Datum. Der Kläger muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb: Arbeitsgericht Gera entscheidet über Mitarbeiterzahl und Anwendbarkeit des KSchG
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Gera beleuchtet eine zentrale Frage im deutschen Arbeitsrecht: Wann genau findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, und wer muss beweisen, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen tatsächlich beschäftigt? Im konkreten Fall ging es um die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters und den Streit darüber, ob sein Arbeitgeber als sogenannter Kleinbetrieb gilt, für den der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift.
Ausgangssituation: Streit um Kündigungsschutz für Außendienstmitarbeiter
Ein Mann war seit dem 1. September 2015 als Außendienstmitarbeiter für ein Unternehmen tätig. Sein monatliches Bruttogehalt belief sich zuletzt auf 5.003,47 Euro. Am 9. Juli 2021 erhielt er ein Kündigungsschreiben seines Arbeitgebers, datiert auf den 8. Juli 2021. Darin wurde das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30. September 2021 gekündigt. Der Mitarbeiter wollte diese Kündigung nicht akzeptieren und zog vor das Arbeitsgericht Gera. Mit seiner Klage verfolgte er das Ziel festzustellen, dass sein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde und über den 30. September 2021 hinaus fortbesteht. Er argumentierte, dass die Kündigung unwirksam sei, weil sie sozial nicht gerechtfertigt wäre.
Kern des Konflikts: Gilt das Kündigungsschutzgesetz bei unklarer Mitarbeiterzahl?…