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Bußgeldverfahren – Umfang des Akteneinsichtsrechts der Verteidigung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer sollte nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der A27 eine hohe Geldbuße zahlen. Doch seine Verteidigung wollte die Blitzerdaten genauer prüfen – und stieß auf Widerstand seitens der Behörden. Dieses Vorgehen wertet das Oberlandesgericht Celle nun als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Das ursprüngliche Urteil ist deshalb kassiert. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ss (OWi) 264/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Celle
  • Datum: 22.02.2022
  • Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 264/21
  • Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene, der gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt hat.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn überschritten zu haben. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen des Geschwindigkeitsmessgeräts (Lebensakte, Bedienungsanleitung) die Rechte des Betroffenen auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzt hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Die Rechtsbeschwerde war erfolgreich, weil die Verweigerung der Einsichtnahme in die Lebensakte/Wartungsnachweise und die Bedienungsanleitung des Messgeräts das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzte. Solche Unterlagen können wichtige Informationen für die Verteidigung enthalten.
  • Folgen: Die Verfahrensfehler führten zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Die Sache muss nun vom Amtsgericht neu verhandelt und entschieden werden, wobei die Informationsrechte des Betroffenen zu beachten sind.

Der Fall vor Gericht


OLG Celle stärkt Verteidigungsrechte: Fehlende Einsicht in Blitzer-Daten führt zu neuem Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß auf A27

Ein Autofahrer wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn A 27 bei Achim-Nord belangt. Das Amtsgericht Achim verurteilte ihn zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Fahrer erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Der Grund: Ihm und seiner Verteidigung wurde die Einsichtnahme in wichtige Unterlagen zum verwendeten Messgerät verweigert. Das OLG Celle entschied, dass dies einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellt und hob das Urteil auf. Die Sache muss nun vor dem Amtsgericht neu verhandelt werden.

Ausgangslage: Geschwindigkeitsmessung auf der A27 und Verurteilung durch das Amtsgericht Achim

Dem betroffenen Autofahrer wurde vorgeworfen, die auf der A 27 im Bereich der Anschlussstelle Achim-Nord in Fahrtrichtung Norden geltende Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 41 km/h überschritten zu haben. Das eingesetzte Messgerät registrierte eine Geschwindigkeit von 161 km/h. Die zuständige Bußgeldbehörde erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid. In der anschließenden Gerichtsverhandlung bestätigte das Amtsgericht Achim den Vorwurf der fahrlässigen Ordnungswidrigkeit. Es verhängte eine Geldbuße von 160 Euro und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat….


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