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Krypto Gehalt: BAG Urteil klärt Regeln für Lohn in Kryptowährung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Aufsehen: Kann man Mitarbeiter künftig mit Kryptowährung statt Euro bezahlen? Deutschlands höchstes Arbeitsgericht hat in einem wegweisenden Fall über die Zulässigkeit digitaler Lohnbestandteile entschieden. Die Richter ziehen klare Grenzen – und zeigen, wo die traditionellen Schutzmechanismen des Arbeitsrechts greifen müssen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Kryptowährungen wie Ether dürfen als Teil des Gehalts gezahlt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Mindestens der unpfändbare Teil des Gehalts muss immer in Euro ausgezahlt werden, damit der Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt sicher bestreiten kann.
  • Diese Regel gilt für alle Arbeitnehmer, die Gehalt oder Provisionen ganz oder teilweise in Kryptowährung erhalten wollen.
  • Die Kryptowährungszahlung wird als sogenannter „Sachbezug“ behandelt, ähnlich wie z. B. ein Dienstwagen, und darf nur den pfändbaren Teil des Gehalts ausmachen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen, und die Zahlung in Krypto muss im Interesse des Arbeitnehmers liegen (z. B. wenn er die Kryptowährung nutzen möchte).
  • Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zurück an eine niedrigere Instanz geschickt, weil dort zuerst genau berechnet werden muss, wie viel Gehalt in Euro und wie viel in Ether gezahlt werden darf.
  • Für Arbeitgeber ist die Umsetzung technisch und rechtlich anspruchsvoll, da korrekte Vertragsregeln und detaillierte Lohnabrechnung notwendig sind.
  • Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass sie das Risiko von Kursschwankungen der Kryptowährung tragen, sobald sie die Coins erhalten haben.

Quelle: Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 16. April 2025 (10 AZR 80/24)

Kryptowährung statt Euro auf dem Gehaltszettel? Das Bundesarbeitsgericht zieht klare Grenzen

Die Welt der Finanzen ist digitaler geworden, und Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether sind längst nicht mehr nur ein Thema für Tech-Enthusiasten. Immer häufiger taucht die Frage auf: Kann man Mitarbeiter auch mit digitalen Coins bezahlen? Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Deutschlands höchstem Gericht für Arbeitsfragen, bringt nun Licht ins Dunkel – und sorgt für Aufsehen. Am 16. April 2025 fällten die Richter in Erfurt eine Entscheidung (Aktenzeichen: 10 AZR 80/24), die weitreichende Folgen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen hat, besonders in Branchen mit Bezug auf digitalen Vermögenswerten. Im Kern ging es um die Frage, ob Provisionen in der Kryptowährung Ether (ETH) ausgezahlt werden dürfen. Die Antwort ist ein klares „Ja, aber…“ – mit wichtigen Einschränkungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Dieses Urteil betrifft nicht nur Unternehmen aus der Krypto-Szene, sondern alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die über innovative Vergütungsmodelle nachdenken. Es zeigt, wie das deutsche Arbeitsrecht versucht, mit den rasanten technologischen Entwicklungen Schritt zu halten, ohne dabei bewährte Schutzmechanismen über Bord zu werfen. Wir erklären Ihnen, was genau entschieden wurde, was das für die Praxis bedeutet und worauf Sie achten müssen, wenn digitale Währungen Teil des Gehalts werden sollen.

Der Fall: Eine Mitarbeiterin kämpft um ihre Ether-Provision

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Frau, nennen wir sie Frau S., die bei einem Unternehmen beschäftigt war, das sich intensiv mit Kryptowährungen auseinandersetzte. Ihr Arbeitsverhältnis begann im Juni 2019, zunächst in Teilzeit mit einem bescheidenen Bruttogehalt von 960 Euro monatlich….


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