Achtung Schlagloch? Nein, in diesem Fall war es eine Fahrbahnschwelle, die für einen Motorradfahrer zur Gefahr wurde. Auf einer Verkehrsberuhigung der Stadt setzte sein Bike auf dem Hindernis auf und wurde beschädigt. Ein Gericht stellte nun fest: Die Schwelle war fehlerhaft gebaut und eine Gefahrenstelle. Die Kommune muss für einen Teil des Schadens am Motorrad aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 163/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Hamm
- Datum: 11.03.2022
- Aktenzeichen: I-11 U 163/21
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatz
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Fahrer eines Motorrades, dessen Fahrzeug beim Überfahren einer Fahrbahnschwelle beschädigt wurde. Er behauptet, die Schwelle sei fehlerhaft gewesen, und forderte Schadensersatz. Er legte Berufung gegen die erstinstanzliche Klageabweisung ein.
- Beklagte: Die Kommune, in deren Stadtgebiet die beschädigende Fahrbahnschwelle errichtet wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Am 10. Juni 2017 fuhr der Kläger mit seinem Motorrad über eine von der Beklagten errichtete Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung. Dabei setzte das Motorrad auf der Schwelle auf und wurde beschädigt.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die Beklagte (Kommune) ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, indem sie eine ihrer Ansicht nach mangelhaft konstruierte Fahrbahnschwelle errichtete. Der Kläger machte Schadensersatzansprüche geltend.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Hamm änderte das Urteil des Landgerichts Münster teilweise ab. Die Beklagte (Kommune) wurde verurteilt, an den Kläger 2.532,28 Euro nebst Zinsen als Schadensersatz zu zahlen. Die Beklagte wurde auch zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten an eine Versicherung (Z-AG) verurteilt.
- Begründung: Das Gericht bejahte einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte. Die Fahrbahnschwelle wurde als falsch konstruiert und als Gefahrenstelle für Motorradfahrer eingestuft. Dies wurde durch ein Sachverständigengutachten und die Nichtübereinstimmung mit einschlägigen Richtlinien (RASt 06) begründet.
- Folgen: Die Beklagte (Kommune) haftet für 70% des dem Kläger entstandenen Schadens. Die restlichen 30% des Schadens muss der Kläger selbst tragen, da ihm die Betriebsgefahr seines Motorrades angerechnet wurde. Die Kosten des Rechtsstreits wurden entsprechend dem jeweiligen Obsiegen und Unterliegen verteilt.
Der Fall vor Gericht
OLG Hamm Urteil: Kommune haftet für Motorradschaden durch fehlerhafte Fahrbahnschwelle – Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass eine Stadt teilweise für den Schaden an einem Motorrad haftet, der durch das Überfahren einer mangelhaft konstruierten Fahrbahnschwelle entstanden ist. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen I-11 U 163/21 vom 11. März 2022 betont die Verantwortung von Kommunen für die Sicherheit von Verkehrswegen und die Grenzen bei der Gestaltung von Elementen zur Verkehrsberuhigung.
Ausgangslage: Motorradfahrer erleidet Schaden durch Aufsetzen auf Fahrbahnschwelle der Stadt
Am 10. Juni 2017 ereignete sich der Vorfall, der dem Rechtsstreit zugrunde liegt….