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Behandlungsdokumentation – Anspruch auf kostenlose Übermittlung gegen Krankenhaus

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Eine junge Frau verlangte von einem Krankenhaus die kostenlose Herausgabe ihrer kompletten Patientenakte, mutmaßlich zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler. Die Klinik jedoch stellte sich quer, verwies auf die Papierform der Akten und sah im Wunsch der Patientin lediglich die Vorbereitung eines Prozesses. Das Landgericht Görlitz stärkte nun klar das Patientenrecht und entschied: Die Klinik muss die Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Zum vorliegenden Urteil Az. 5 O 2/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Görlitz
  • Datum: 18.03.2022
  • Aktenzeichen: 5 O 2/21
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), Medizinrecht (§ 630f BGB), Zivilprozessrecht (ZPO, GKG)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Patientin, die eine fehlerhafte Behandlung vermutete und eine Kopie ihrer Behandlungsdokumentation zur Prüfung verlangte.
  • Beklagte: Krankenhaus, bei dem die Klägerin behandelt wurde und das die Herausgabe der vollständigen Patientenakte zunächst verweigerte oder nur gegen Entgelt anbot.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin war in einem Krankenhaus behandelt worden, vermutete einen Behandlungsfehler und forderte unter Berufung auf das Datenschutzrecht eine unentgeltliche Kopie ihrer vollständigen Patientenakte zur Prüfung möglicher Ansprüche. Das Krankenhaus erteilte lediglich eine kurze Zusammenfassung und verweigerte die vollständige Kopie unentgeltlich.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob ein Patient nach der DSGVO einen Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie seiner vollständigen Behandlungsdokumentation hat und ob Einwände des Krankenhauses (wie Papierakte, Archivierung, oder das Motiv der Prüfung auf Behandlungsfehler) diesen Anspruch ausschließen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte das Krankenhaus, der Patientin eine unentgeltliche Kopie ihrer vollständigen Behandlungsunterlagen in einem gängigen Format auszuhändigen. Der Anspruch auf ein bestimmtes Format (PDF) wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die DSGVO jedermann das Recht auf eine unentgeltliche Kopie seiner personenbezogenen Daten, wozu auch die Gesundheitsdaten in der Patientenakte gehören, einräume. Dieses Recht sei nicht von einem bestimmten Motiv abhängig (wie hier die Prüfung auf Behandlungsfehler) und werde auch nicht durch die Form (Papierakte) oder den Ort der Archivierung der Unterlagen ausgeschlossen.

Der Fall vor Gericht


LG Görlitz Urteil: Patientin erhält Recht auf kostenlose Kopie der vollständigen Patientenakte trotz Verdacht auf Prozessvorbereitung – DSGVO Auskunftsrecht gestärkt

Das Landgericht Görlitz hat in einem Urteil vom 18. März 2022 (Aktenzeichen: 5 O 2/21) entschieden, dass ein Krankenhaus einer Patientin grundsätzlich eine vollständige und unentgeltliche Kopie ihrer Behandlungsunterlagen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verfügung stellen muss. Dies gilt auch dann, wenn die Akten in Papierform vorliegen, archiviert sind und die Patientin die Unterlagen möglicherweise zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses nutzen möchte.

Ausgangslage: Patientin fordert nach Krankenhausaufenthalt vollständige Behandlungsunterlagen an

Eine junge Patientin, geboren im Jahr 2004, befand sich im Januar 2020 sowie von Ende April bis Anfang Mai 2020 in stationärer Behandlung im Krankenhaus Bautzen….


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