Schnellfahren in Baustellen könnte teuer und vor allem als vorsätzlich gewertet werden. Ein aktuelles Gericht bestätigte jetzt: Selbst wer nicht extrem rast, kann mit bewusster Missachtung der Regeln handeln. Denn besonders gefährliche Baustellen verlangen Autofahrern erhöhte Aufmerksamkeit ab. Rasen dort gilt darum schnell als Absicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 OWi 31 SsBs 60/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Hier ist die Zusammenfassung des Urteilstextes gemäß den Vorgaben:
- Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Koblenz
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren (in einer Bußgeldsache)
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht (analog angewendet)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Fahrer des Fahrzeugs (genannt „Betroffener“), der Rechtsbeschwerde einlegte und prozessuale Mängel sowie die Annahme von Vorsatz rügte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Fahrer wurde wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Baustellenbereich verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht ging dabei von vorsätzlichem Handeln aus. Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Gericht zu Recht vorsätzliches Handeln des Fahrers annahm, obwohl die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht extrem hoch war. Ein weiterer Streitpunkt war die Frage nach der korrekten Überlassung von Beweisdaten.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Rechtsbeschwerde des Fahrers als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Der Fahrer muss die Kosten des Verfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht fand keine Rechtsfehler im Urteil. Die Rüge zu fehlenden Daten war nicht korrekt vorgebracht worden. Die Annahme von Vorsatz war korrekt, da auch bei geringeren Überschreitungen Vorsatz vorliegen kann, wenn dies durch weitere Umstände gestützt wird. Bei erheblicher Überschreitung in einem gefährlichen Baustellenbereich wird Vorsatz angenommen, da der Fahrer dort besonders auf seine Geschwindigkeit achten muss.
- Folgen: Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit verbundenen Folgen bleiben bestehen.
Der Fall vor Gericht
OLG Koblenz bestätigt: Vorsätzliches Handeln bei Geschwindigkeitsüberschreitung in Baustelle auch ohne extreme Raserei möglich
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss klargestellt, unter welchen Umständen Autofahrern auch bei einer nicht extremen Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich einer Baustelle vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Ahndung von Tempoverstößen in besonders gefährlichen Verkehrsbereichen.
Der Ausgangspunkt: Verurteilung wegen zu schnellen Fahrens im Baustellenbereich durch das Amtsgericht Trier
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Trier wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Der Vorfall ereignete sich innerhalb eines Baustellenbereichs, einer Zone also, die aufgrund von Bauarbeiten besondere Gefahren birgt und typischerweise mit reduzierten Geschwindigkeitslimits versehen ist. Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hatte. Interessant an diesem Fall war jedoch, dass die gemessene Überschreitung nicht die Schwelle erreichte, die Juristen als „Qualifizierte Überschreitung“ bezeichnen….