Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorfälligkeitsentschädigung – Ablösung eingetragener Grundpfandrechte im Grundbuch

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Der Verkauf eines Hauses bedeutet oft das Ende des Immobiliendarlehens – und die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Doch kann diese auch bei Negativzinsen unerwartet hoch ausfallen? Und spielt es eine Rolle, wenn der Käufer die Summe direkt an die Bank zahlt? Das OLG Hamburg traf dazu eine klare Entscheidung, die Hausverkäufer kennen sollten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 102/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamburg
  • Datum: 23.03.2022
  • Aktenzeichen: 13 U 102/21
  • Rechtsbereiche: Bankrecht, Immobiliardarlehensrecht, Bereicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ehemalige Grundstückseigentümer, die ihre Immobiliardarlehen vorzeitig ablösten und die Rückzahlung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung begehrten.
  • Beklagte: Eine Bank, bei der die Kläger die Immobiliardarlehen aufgenommen hatten und an die die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Kläger verkauften ein mit Darlehen der Beklagten belastetes Grundstück. Der Käufer zahlte einen Teil des Kaufpreises direkt an die Beklagte zur Ablösung der Darlehen, wozu auch eine Vorfälligkeitsentschädigung gehörte. Die Kläger verlangten später die Rückzahlung dieser Entschädigung.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Fragen waren, ob die Zahlung durch den Käufer als Leistung der Kläger anzusehen war, ob die Beklagte die Vorfälligkeitsentschädigung rechtmäßig erhalten hatte, insbesondere ob die Berechnung unter Berücksichtigung negativer Zinsen korrekt war, und ob ein später erklärter Widerruf der Darlehensverträge wirksam war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Kläger gegen die Klageabweisung durch das Landgericht wurde zurückgewiesen. Die Kläger müssen die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
  • Begründung: Das Gericht bestätigte, dass die Beklagte die Vorfälligkeitsentschädigung mit Rechtsgrund erhalten hat. Die Zahlung durch den Käufer wurde den Klägern zugerechnet, es lag kein Schuldnerwechsel vor. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Passiv-Methode, auch unter Ansatz negativer Zinsen, wurde als zulässig angesehen. Später von den Klägern erklärte Widerrufe der Darlehensverträge wurden als verwirkt betrachtet.
  • Folgen: Die Kläger erhalten die von ihnen begehrte Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Sie müssen zudem die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamburg: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Negativzinsen und späterem Widerruf nach Grundstücksverkauf

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem Urteil vom 23. März 2022 (Az.: 13 U 102/21) entschieden, dass Darlehensnehmer, die ihre Immobiliardarlehen im Zuge eines Grundstücksverkaufs vorzeitig ablösen, keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung haben, auch wenn diese unter Berücksichtigung von Negativzinsen berechnet wurde und die Darlehensnehmer später den Widerruf ihrer Darlehensverträge erklärten. Das Gericht bestätigte damit die Abweisung der Klage durch das Landgericht Hamburg.

Ausgangslage: Vorfälligkeitsentschädigung nach Hausverkauf und Darlehensablösung durch Käufer

Die Kläger in diesem Fall waren Eigentümer eines Grundstücks, welches mit insgesamt sechs Immobiliardarlehen bei der beklagten Bank belastet war. Diese Darlehen waren durch Grundpfandrechte auf dem Grundstück gesichert….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv