Eine Gemeinde forderte von ihrer langjährigen Mitarbeiterin Schadensersatz in Millionenhöhe. Der Vorwurf: Angeblich durch Versäumnisse im Mahnwesen seien kommunale Forderungen verjährt und verloren gegangen. Über eine halbe Million Euro sollte die Angestellte dafür zahlen. Doch die millionenschwere Klage scheiterte nun endgültig vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 Sa 1396/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgerichts Hamm
- Datum: 22.03.2022
- Aktenzeichen: 17 Sa 1396/20
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Personalvertretungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Gemeinde, die von einer langjährigen Angestellten Schadensersatz fordert.
- Beklagte: Eine langjährige Angestellte der Gemeinde, die für das Mahnwesen zuständig war und gegen die Schadensersatz geltend gemacht wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Einer langjährigen Angestellten einer Gemeinde, die für das Mahnwesen zuständig war, wurde vorgeworfen, über Jahre hinweg viele kommunale Forderungen nicht gemahnt zu haben, wodurch diese verjährten. Die Gemeinde forderte von der Angestellten deswegen Schadensersatz in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sowie Kosten für eine Wirtschaftsprüfung. Die Angestellte bestritt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten und verwies auf Überlastung und mangelnde Unterstützung sowie erhebliches Mitverschulden der Gemeinde.
- Kern des Rechtsstreits: Ging es um die Frage, ob die Angestellte schadensersatzpflichtig ist oder ob dies durch arbeitsrechtliche Haftungsbeschränkungen, ein Mitverschulden der Gemeinde, Verjährung, Ausschlussfristen oder prozessuale Hinderungsgründe wie eine fehlende Personalratsbeteiligung verhindert wird.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Gemeinde gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurück. Die Klage der Gemeinde auf Schadensersatz wurde damit abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht hielt die Klage bereits wegen eines prozessualen Hinderungsgrundes für unzulässig, da der Personalrat nach Antrag der Angestellten seine Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche verweigert hatte. Zusätzlich führte das Gericht aus, dass die Klage auch inhaltlich unbegründet gewesen wäre, weil die Gemeinde der Angestellten weder Vorsatz noch Grobe Fahrlässigkeit nachweisen konnte und die Schadenshöhe nicht schlüssig dargelegt war.
- Folgen: Die Gemeinde kann von der Angestellten keinen Schadensersatz für die verjährten Forderungen und die Auditkosten verlangen. Die Entscheidung basierte maßgeblich auf dem fehlenden Einverständnis des Personalrats mit der Klage und hilfsweise auf mangelndem Nachweis des Verschuldens und des Schadens.
Der Fall vor Gericht
LAG Hamm: Gemeinde scheitert mit Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen Angestellte wegen verjährter Forderungen – Fehlende Personalratszustimmung führt zur Klageabweisung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat die Berufung einer Gemeinde gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn zurückgewiesen. Die Gemeinde hatte von einer langjährigen Angestellten Schadensersatz in Höhe von über 600.000 Euro gefordert, weil kommunale Forderungen in Millionenhöhe mutmaßlich aufgrund unterlassener Mahnungen verjährt waren….