Ein vorgelegter Impfausweis erwies sich als gefälscht. Die Mitarbeiterin hatte entgegen betrieblicher Regeln ungeimpft sensible Kundentermine wahrgenommen. Das Unternehmen sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Diese Entlassung erklärte das Arbeitsgericht Köln nun für rechtmäßig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 Ca 6830/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Köln
- Datum: 23.03.2022
- Aktenzeichen: 18 Ca 6830/21
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Datenschutz
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine als Fachbearbeiterin beschäftigte Arbeitnehmerin, die sich gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wehrte.
- Beklagte: Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, die das Arbeitsverhältnis kündigte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Arbeitgeberin verlangte von Mitarbeitern, die Kunden besuchten, einen Impfnachweis. Die Arbeitnehmerin legte einen Impfausweis vor, bei dem die Arbeitgeberin Unstimmigkeiten bei den Chargennummern der Impfstoffe feststellte. Die Arbeitgeberin verdächtigte die Arbeitnehmerin, den Ausweis gefälscht zu haben und trotzdem ungeimpft Kundentermine wahrgenommen zu haben.
- Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Arbeitgeberin aussprach. Die Kündigung wurde auf den Vorwurf gestützt, die Arbeitnehmerin habe einen gefälschten Impfausweis vorgelegt und gegen betriebliche Regeln verstoßen, indem sie ungeimpft Kunden besuchte, insbesondere in Pflegeeinrichtungen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Klage der Arbeitnehmerin ab. Es entschied, dass die Fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin wirksam war.
- Begründung: Das Gericht sah die Vorlage eines falschen Impfnachweises und das ungeimpfte Wahrnehmen von Kundenterminen als schwerwiegende Pflichtverletzungen an. Diese Handlungen zerstörten das notwendige Vertrauen im Arbeitsverhältnis und stellten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Die Verwertung der Daten aus der Chargenabfrage durch die Arbeitgeberin wurde als zulässig erachtet.
- Folgen: Das Arbeitsverhältnis wurde durch die fristlose Kündigung beendet. Die Arbeitnehmerin hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Fall vor Gericht
Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis und Verstoß gegen 2G-Regel am Arbeitsplatz rechtmäßig (ArbG Köln)
Das Arbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 23. März 2022 (Az.: 18 Ca 6830/21) entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die ihrem Arbeitgeber einen gefälschten COVID-19-Impfausweis vorgelegt und entgegen betrieblicher Anweisungen ungeimpft Kundentermine wahrgenommen hatte, rechtmäßig war. Die Klage der Mitarbeiterin gegen ihre Entlassung wurde vollständig abgewiesen.
Ausgangslage: Streit um Kündigung nach Vorlage eines Impfausweises in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Auseinandersetzung betraf eine rund 40-jährige Fachbearbeiterin, die seit Oktober 2016 bei einem Unternehmen für betriebliche Gesundheitsförderung angestellt war. Ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt rund 5.075 Euro. Zu ihren Aufgaben gehörte die Betreuung von Gesundheitsmaßnahmen direkt bei Kundenunternehmen, was auch den unmittelbaren Kontakt zu deren Mitarbeitern, unter anderem in Pflegeeinrichtungen, einschloss….