Während einer Massenentlassung bei einer großen deutschen Airline verlor ein langjähriger Kapitän seinen Job. Doch nun entschied überraschend ein Gericht: Seine Kündigung ist unwirksam. Grund war nicht die Krise der Gesellschaft, sondern ein Fehler im vorgeschriebenen Konsultationsverfahren mit der Arbeitnehmervertretung. Dabei ging es unter anderem um irreführende Angaben zum Umgang mit besonders geschützten Mitarbeitern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Ca 1874/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Massenentlassung
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Kapitän der Fluggesellschaft, der sich gegen seine Kündigung wehrte.
- Beklagte: Eine deutsche Fluggesellschaft, die eine außerordentliche Kündigung im Rahmen einer Restrukturierung aussprach.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Fluggesellschaft plante eine Restrukturierung mit deutlichem Personalabbau im Cockpitbereich. Ein langjähriger Kapitän erhielt daraufhin eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Er klagte gegen diese Kündigung.
- Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die Kündigung wirksam war. Dies hing entscheidend davon ab, ob die Fluggesellschaft das vorgeschriebene Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei einer Massenentlassung ordnungsgemäß durchgeführt hatte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Fluggesellschaft zurück. Damit bestätigte es die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Kündigung des Kapitäns unwirksam ist.
- Begründung: Das Gericht begründete die Unwirksamkeit der Kündigung mit Fehlern im Konsultationsverfahren mit der Arbeitnehmervertretung. Die Fluggesellschaft hatte die Arbeitnehmervertretung falsch darüber informiert, wie sie mit Mitarbeitern umgeht, die besonderen Kündigungsschutz genießen. Diese irreführende Information führte dazu, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß war.
- Folgen: Die ausgesprochene Kündigung bleibt unwirksam. Der Kapitän behält seinen Arbeitsplatz. Das Gericht bestätigte auch die Pflicht der Fluggesellschaft, ihm ein Zwischenzeugnis zu erteilen und ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.
Der Fall vor Gericht
Fluggesellschaft: Kündigung eines Kapitäns wegen fehlerhaftem Konsultationsverfahren nach § 17 KSchG bei Massenentlassung unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines langjährigen Kapitäns durch eine große deutsche Fluggesellschaft unwirksam ist. Der entscheidende Grund lag in einem fehlerhaft durchgeführten Konsultationsverfahren mit der Arbeitnehmervertretung im Vorfeld einer Massenentlassung, insbesondere wegen irreführender Angaben zum Umgang mit Mitarbeitern, die besonderen Kündigungsschutz genießen.
Hintergrund der Kündigung: Restrukturierung und Personalabbau bei der Fluggesellschaft
Die betroffene Fluggesellschaft, ein international tätiges Unternehmen mit Sitz in I.-M., befand sich in einer Phase der Restrukturierung, um ihren Fortbestand zu sichern. Geplant war eine deutliche Reduzierung der Flugzeugflotte auf 22 Maschinen und die dauerhafte Schließung von sechs der elf bestehenden Stationen. Diese unternehmerische Entscheidung führte zu einem erheblichen Personalüberhang, auch im Cockpitbereich, wo zum Stichtag 16….