Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Überstundenverrechnung mit bestehendem Negativsaldo auf Arbeitszeitkonto

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Wo sind meine Stunden hin? Ein Arbeitnehmer stritt erbittert mit seinem Chef über sein Arbeitszeitkonto und angeblich nicht bezahlte Überstunden. Darf der Arbeitgeber einfach Minusstunden mit Plusstunden verrechnen oder sogar Urlaub dafür opfern? Eine Frage, die nun ein Gericht in Gera beantworten musste. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 38/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Gera
  • Datum: 29.03.2022
  • Aktenzeichen: 3 Ca 38/21
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, AGB-Recht, Urlaubsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein ehemaliger Arbeitnehmer, der als Pulverer beschäftigt war. Er forderte die Bezahlung von Stunden, die seiner Meinung nach zu Unrecht mit Minusstunden verrechnet wurden, da er die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto für unwirksam hielt.
  • Beklagte: Der ehemalige Arbeitgeber des Klägers. Das Unternehmen führte ein Arbeitszeitkonto und verrechnete am Ende des Arbeitsverhältnisses einen negativen Saldo unter anderem mit Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein ehemaliger Arbeitnehmer forderte Zahlung für Stunden, die der Arbeitgeber mit Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto verrechnet hatte. Am Ende des Arbeitsverhältnisses hatte das Konto einen negativen Saldo, den der Arbeitgeber unter Einsatz von Urlaubsansprüchen ausglich.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der Arbeitgeber Überstunden des Arbeitnehmers mit Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto verrechnen durfte. Es ging auch um die Frage, ob die Vereinbarungen zum Arbeitszeitkonto wirksam waren, insbesondere die Regelung zur Verrechnung von Minusstunden mit Urlaub.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage des Arbeitnehmers wurde vollständig abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht sah die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto größtenteils als wirksam an. Eine Verrechnung von Minusstunden mit Urlaubsansprüchen hielt das Gericht zwar für unwirksam. Die Klage auf Zahlung für vermeintlich geleistete Stunden konnte aber keinen Erfolg haben, da der Arbeitnehmer nicht nachweisen konnte, dass er die Stunden tatsächlich gearbeitet hatte, und seine Klage nicht auf andere mögliche Anspruchsgrundlagen stützte.
  • Folgen: Der Arbeitnehmer erhielt die geforderte Zahlung nicht. Er muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsgericht Gera: Verrechnung von Minusstunden auf Arbeitszeitkonto zulässig, Urlaub darf aber nicht angetastet werden (Az. 3 Ca 38/21)

Das Arbeitsgericht Gera hatte in einem Urteil vom 29. März 2022 darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber berechtigt war, die Arbeitsstunden eines Mitarbeiters über ein Arbeitszeitkonto zu führen, dabei entstandene Minusstunden mit geleisteten Überstunden zu verrechnen und sogar Urlaubsansprüche zum Ausgleich eines negativen Saldos heranzuziehen. Der betroffene Arbeitnehmer sah sich um seinen Lohn für geleistete Überstunden gebracht und klagte auf Nachzahlung, da er die Regelungen zum Arbeitszeitkonto für unwirksam hielt. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, obwohl es eine zentrale Klausel zur Urlaubsverrechnung als unzulässig einstufte.

Ausgangslage: Streit um Arbeitszeitkonto, Lohnzahlung und Minusstunden

Ein Arbeitnehmer war vom 1. April 2019 bis zum 30. Juni 2020 als Pulverer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden vor….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv