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Arbeitsunfall trotz Umweg: Wann ein Unfall nach dem Wochenendausflug über Zuhause zählt

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Knall, splitterndes Glas, dann Stille – ein Unfall beendete jäh den Wochenendausflug. Was wie ein privates Unglück begann, wurde zum Zankapfel vor Gericht: War der  Crash auf dem Umweg nach Hause, um dringend Arbeitsschlüssel zu holen, ein Arbeitsunfall? Das Bundessozialgericht sorgte mit einem überraschenden Urteil für eine Wendung in diesem Fall, der weit mehr Arbeitnehmer betrifft als gedacht.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Ein Unfall auf einem Umweg von einem privaten Ort zur Wohnung kann unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall gelten. Das bedeutet: Wenn jemand auf dem Weg zur Arbeit kurz zu Hause anhält, um wichtige und unbedingt benötigte Arbeitsmittel abzuholen, kann der Unfall versichert sein – vorausgesetzt, es gab eine klare Anweisung des Arbeitgebers oder die Arbeitsmittel waren unbedingt nötig für die Arbeit.
  • Betroffen sind Arbeitnehmer, die von außerhalb ihres Zuhauses direkt zur Arbeit fahren müssen, aber wichtige Arbeitsgegenstände erst zu Hause abholen müssen.
  • Praktisch heißt das: Wer in so einer Situation einen Unfall hat, kann unter Umständen bessere Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Aber man muss nachweisen, dass der Weg zu Hause beruflich nötig war – also etwa eine Anweisung vom Arbeitgeber vorlag oder die abgeholten Dinge so wichtig waren, dass die Arbeit ohne sie nicht beginnen konnte.
  • Das Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit und signalisiert Arbeitgebern, klare Regeln für die Aufbewahrung und Abholung von Arbeitsmitteln zu schaffen, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden.
  • Wichtig für Betroffene: Unfall sofort melden, den Unfallhergang und den beruflichen Zusammenhang genau dokumentieren und Nachweise sammeln. Im Zweifel kann man nach einer Ablehnung Widerspruch einlegen und notfalls vor Gericht gehen.
  • Die Entscheidung gilt ab sofort und muss von den Gerichten bei ähnlichen Fällen berücksichtigt werden, auch wenn hier noch keine endgültige Entscheidung im Einzelfall vorliegt.

Quelle: Bundessozialgericht (BSG) Az. B 2 U 15/22 R vom 26. September 2024

Umweg über Zuhause: Wann ein Unfall nach dem Wochenendausflug doch ein Arbeitsunfall sein kann

Ein Knall, splitterndes Glas, dann Stille. Für Frau S. endete ein Sonntagmorgen im November nicht wie geplant mit dem Start in einen besonderen Arbeitstag, sondern im Krankenhaus. Auf dem Rückweg von einem privaten Wochenendausflug verunglückte sie schwer mit ihrem Auto, nur wenige Kilometer von ihrer Wohnung entfernt. Der Grund für den Zwischenstopp zu Hause war rein beruflich: Sie musste dringend ihre Arbeitsschlüssel und Unterlagen holen, um pünktlich zur Eröffnung eines neuen Gemeindezentrums ihres Arbeitgebers, einer Kirchengemeindeverwaltung, erscheinen zu können. Doch die zuständige Unfallversicherung sah den Fall anders: Ein privater Ausflug bleibt privat, der Unfall auf dem Heimweg sei kein Arbeitsunfall. Ein jahrelanger Rechtsstreit begann, der nun vor dem höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht (BSG), eine wichtige Wendung nahm (Az. B 2 U 15/22 R). Das Urteil vom 26. September 2024 ist weit mehr als nur die Entscheidung über das Schicksal von Frau S. Es beleuchtet eine Grauzone im Unfallversicherungsrecht, die viele Arbeitnehmer betrifft: Was gilt, wenn private Wege und berufliche Notwendigkeiten aufeinandertreffen?…


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