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Mehrere Kündigungen – Vierteljahreseinkommen als Streitwert

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Wenn ein Arbeitnehmer nicht nur eine, sondern gleich zwei Kündigungen erhält und dagegen vorgeht, stellt sich schnell die Frage nach dem wahren Wert des Rechtsstreits. Bestimmt jede Kündigung den Gegenstandswert neu, selbst wenn der Fall in einem Vergleich mündet? Ein aktueller Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gibt hierauf eine klare Antwort und beeinflusst potenziell Gerichts- wie Anwaltsgebühren erheblich. Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 Ta (Kost) 6068/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Partei, die Kündigungsschutzklage erhob, Weiterbeschäftigung und Boni forderte und argumentierte, dass beide Kündigungen den Gegenstandswert erhöhen müssten.
  • Beklagte: Partei, die zwei Kündigungen aussprach (eine ordentliche und eine außerordentliche).

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Arbeitgeber sprach zwei Kündigungen mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten aus. Der Arbeitnehmer klagte dagegen sowie auf Weiterbeschäftigung und Zahlung von Boni. Die Parteien schlossen einen Vergleich, woraufhin die Höhe des Gegenstandswerts für das Verfahren und den Vergleich streitig wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war die Berechnung des Gegenstandswerts eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens und Vergleichs. Es ging insbesondere darum, wie mehrere Kündigungen mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten und Gründe bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Arbeitsgerichts, der den Gegenstandswert festsetzte, wurde abgeändert. Der Gegenstandswert für das Verfahren und den Vergleich wurde auf 98.899,98 Euro festgesetzt.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass beide Kündigungen auf unterschiedlichen Sachverhalten beruhten. Da die Anträge gegen beide Kündigungen im Vergleich mitgeregelt wurden, erhöhten beide den Gegenstandswert. Es wurden drei Monatsgehälter pro Kündigungsantrag sowie die Boni-Anträge berücksichtigt.
  • Folgen: Die Folge ist ein höher festgesetzter Gegenstandswert für das Verfahren und den Vergleich. Dies wirkt sich auf die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten aus. Die Entscheidung des LAG ist unanfechtbar.

Der Fall vor Gericht


Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen: LAG Berlin-Brandenburg erhöht Streitwert für Kündigungsschutzklage und Vergleich

Ein aktueller Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg befasst sich mit der komplexen Frage, wie der Gegenstandswert eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu bestimmen ist, wenn ein Arbeitnehmer gegen mehrere Kündigungen vorgeht, die auf unterschiedlichen Gründen beruhen und zu verschiedenen Zeitpunkten wirksam werden sollen. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltsgebühren in Kündigungsschutzprozessen, insbesondere wenn diese durch einen Vergleich beendet werden.

Ausgangslage: Zwei Kündigungen und Bonusforderungen führen zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin

Der Fall begann mit einem Konflikt zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sprach kurz nacheinander zwei Kündigungen aus. Zunächst erhielt der Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung vom 23. April 2024, die das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2024 beenden sollte. Nur wenige Tage später, am 30….


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