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Ersatzzustellung in den Geschäftsräumen des Adressaten an einem Samstag

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Gerichtsurteil landet an einem Samstag im Briefkasten eines geschlossenen Betriebs. War diese Zustellung gültig, um eine wichtige Frist auszulösen? Für einen Arbeitgeber, der Berufung einlegen wollte, wurde dies zur entscheidenden Frage mit weitreichenden Folgen. Nun entschied ein Gericht, dass der Einwurf am Samstag tatsächlich eine wirksame Zustellung darstellte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Sa 34/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Arbeitnehmerin, die in erster Instanz erfolgreich auf Nachzahlung von Vergütung klagte.
  • Beklagte: Die Arbeitgeberin, eine GmbH & Co KG, die gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Das Arbeitsgericht hatte die Beklagte zur Zahlung von Vergütung an die Klägerin verurteilt. Das Urteil wurde der Beklagten am 20. Juli 2024, einem Samstag, in den Firmenbriefkasten eingelegt. Die Beklagte legte am 21. August 2024 Berufung ein und vertrat die Ansicht, die Zustellung sei unwirksam gewesen, da das Tor zum Betrieb geschlossen war.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Berufung der Beklagten fristgerecht war oder aufgrund der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils am 20. Juli 2024 in den Firmenbriefkasten als verspätet galt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens muss die Beklagte tragen. Die Revision wurde zugelassen.
  • Begründung: Die Berufung war verspätet, da das erstinstanzliche Urteil am 20. Juli 2024 wirksam zugestellt wurde. Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist auch bei einem samstags geschlossenen Betrieb zulässig, wenn der Zusteller erkennt, dass eine persönliche Übergabe unmöglich ist. Das Gericht war nicht überzeugt, dass die Zustellungsurkunde falsch sei.
  • Folgen: Das erstinstanzliche Urteil zur Zahlung der Vergütung hat Bestand. Die Beklagte muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Zustellungsfrage wurde die Revision zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Berufung wegen Lohnfortzahlung zu spät? Streit um wirksame Urteilszustellung am Samstag im Briefkasten

Eine Auseinandersetzung um die pünktliche Zahlung von Arbeitsentgelt während einer Krankheitsphase führte zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. Nachdem das Gericht zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden hatte, legte der Arbeitgeber Berufung ein. Doch diese Berufung wurde vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nun als unzulässig verworfen, weil sie zu spät eingereicht wurde. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob die Zustellung des ersten Urteils an einem Samstag durch Einwurf in den Firmenbriefkasten wirksam war und damit die Berufungsfrist in Gang setzte.

Ausgangslage: Streit um Entgeltfortzahlung und Kündigungen nach Elternzeit

Die Arbeitnehmerin befand sich ursprünglich bis Mitte Januar 2024 in Elternzeit. Sie hatte eine Verlängerung beantragt, da kein städtischer Kitaplatz verfügbar war, signalisierte aber gleichzeitig ihre Bereitschaft, bei vorhandener Betreuungsmöglichkeit wieder in Vollzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte die Verlängerung ab und forderte sie zur Arbeitsaufnahme auf….


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