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Im deutschen Mietrecht können skurrile Streitigkeiten erbitterte Schlachten auslösen. So geschehen in Paderborn, wo ein Vermieter seinen Mieter wegen angeblichen Holzdiebstahls loswerden wollte. Eine Flut von Kündigungen folgte, doch keine einzige überzeugte die Gerichte. Der Plan zur Räumung scheiterte, der Mieter darf bleiben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 77/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Paderborn
- Datum: 03.07.2024
- Aktenzeichen: 1 S 77/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Mietrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Vermieter, der die Räumung und Herausgabe einer Wohnung sowie den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten begehrte und dies auf verschiedene Kündigungen stützte.
- Beklagte: Der Mieter, der die Vorwürfe des Vermieters bestritt und die Rechtmäßigkeit der Kündigungen anzweifelte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Vermieter begehrte vom Mieter die Räumung einer im September 2021 angemieteten Wohnung in Paderborn und stützte sich dabei auf mehrere Kündigungen wegen angeblicher Pflichtverletzungen des Mieters (u.a. Holzdiebstahl, verspätete Mietzahlung, Datenschutzverstöße, Prozessbetrug, Sachbeschädigungen, Nichtzahlung einer Nebenkostenabrechnung, Mietrückstand). Das Amtsgericht wies die Klage ab. Der Vermieter legte Berufung ein und führte im Berufungsverfahren weitere Kündigungen an. Der Mieter bestritt alle Vorwürfe und legte Einspruch gegen die Zulassung der neuen Kündigungsgründe im Berufungsverfahren ein.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Mietverhältnis durch eine der vom Vermieter ausgesprochenen Kündigungen wirksam beendet wurde und dem Vermieter deshalb ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten zusteht.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Paderborn hat die Berufung des Vermieters gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen. Damit wurde die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten endgültig abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass keine der vom Vermieter ausgesprochenen Kündigungen das Mietverhältnis wirksam beendet hat. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe besteht daher nicht. Die Kündigung wegen Holzdiebstahls sei unwirksam, da nach Beweisaufnahme feststehe, dass dem Mieter die Nutzung des Holzes gestattet wurde und ihm der für Diebstahl erforderliche Vorsatz fehle. Die Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung sei ebenfalls unwirksam, weil die Abmahnung nicht ausreichend Zeit zur Umstellung des Zahlungsverhaltens gab und das vorherige Zahlungsverhalten keine erhebliche Pflichtverletzung darstellte. Der Vorwurf des Verstoßes gegen den Datenschutz wurde vom Vermieter nicht ausreichend dargelegt und bewiesen. Der Vorwurf des Prozessbetruges wurde vom Gericht verneint, da die Behauptung des Mieters zur Holznutzung nach dem Beweisergebnis zutraf. Die im Berufungsverfahren neu geltend gemachten Kündigungen (wegen Sachbeschädigung, Nichtzahlung Nebenkosten, Mietrückstand Mai/Juni 2024) wurden als unzulässige Klageänderung im Berufungsverfahren angesehen, da der Mieter widersprach und die Einführung neuen Streitstoffs nicht sachdienlich sei. Zudem fehlte es dem Vortrag des Vermieters zu diesen Punkten an Substanz oder es lag kein kündigungsberechtigender Zahlungsrückstand vor….
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtsiegen.de/mieter-begeht-straftat-fristlose-kuendigung/