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Verkehrsunfall bei plötzlichem Abbiegen nach Links

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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein kleiner Blechschaden auf dem Parkplatz – und schon beginnt der Ärger. Wer zahlt? Diese Frage landete nach einem Parkplatzunfall in Darmstadt vor Gericht. Doch das Urteil des Landgerichts fiel überraschend aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 29/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Darmstadt
  • Datum: 17.12.2024
  • Aktenzeichen: 10 O 29/22

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer des Fahrzeugs Mercedes-Benz Typ 220, der Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls geltend macht
  • Beklagte: Fahrerin des unfallgegnerischen Fahrzeugs Opel Meriva

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger fuhr mit seinem Mercedes-Benz am 16.10.2021 auf einem Parkplatz, als es zu einer Kollision mit dem Opel der Beklagten kam. Die Parteien streiten über den Unfallhergang. Ein Gutachten stellte einen wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs des Klägers fest.
  • Kern des Rechtsstreits: Schadensersatzansprüche des Klägers wegen des Unfalls

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verpflichtet, dem Kläger 1.400,67 Euro zuzüglich Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 03.04.2024 zu zahlen. Zudem müssen sie die Kosten der Reparaturfreistellung in Höhe von 659,93 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 367,23 Euro zuzüglich Zinsen tragen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden anteilig zwischen Kläger (69 %) und Beklagten (31 %) aufgeteilt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 6.595,90 Euro festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall auf Parkplatz: Landgericht Darmstadt entscheidet über Schadensersatz und Haftungsquote

Das Landgericht (LG) Darmstadt hat in einem Urteil (Az.: 10 O 29/22) vom 17. Dezember 2024 über Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz entschieden. Im Mittelpunkt standen die Klärung des Unfallhergangs und die daraus resultierende Haftungsverteilung zwischen den beteiligten Parteien. Der Halter des einen Fahrzeugs hatte die Fahrerin des anderen Fahrzeugs sowie deren Haftpflichtversicherung auf Ersatz seines Schadens verklagt.

Kollision auf Parkplatz: Streit um Unfallhergang zwischen Mercedes- und Opel-Fahrerin

Der Unfall ereignete sich am 16. Oktober 2021 gegen 14:30 Uhr auf einem Parkplatz im Bereich eines Gewerbegebiets. Beteiligt waren ein Mercedes-Benz 220, gefahren von einem Zeugen im Auftrag des Fahrzeughalters, und ein Opel Meriva, gesteuert von der späteren Unfallgegnerin. Nach Angaben des Fahrzeughalters des Mercedes fuhr sein Wagen gerade auf dem Parkplatzgelände, als die Fahrerin des Opel, die aus der Gegenrichtung kam, plötzlich und unerwartet nach links abbog, um in eine freie Parklücke zu fahren. Der Fahrer des Mercedes habe die Kollision trotz Reaktion nicht mehr verhindern können. Die genauen Umstände des Unfallhergangs waren jedoch zwischen den Parteien streitig. Die Fahrerin des Opel und ihre Versicherung bestritten offenbar die Darstellung des Fahrzeughalters. Der Unfall wurde nach dem Zusammenstoß polizeilich aufgenommen.

Wirtschaftlicher Totalschaden am Mercedes: Fahrzeughalter fordert Schadensersatz

Durch die Kollision erlitt der Mercedes-Benz einen erheblichen Schaden. Der Fahrzeughalter, der nach eigenen Angaben das Fahrzeug im November 2015 erworben hatte und dessen Eigentümer war, ließ ein Privatgutachten erstellen….


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