Eine Baustelle wurde für einen Autofahrer zur unerwarteten Falle. Auf einem Rasthof verunglückte er, weil die Absicherung mangelhaft war – so sah es nun das Oberlandesgericht. Und es gab der Klage gegen die zuständige Gemeinde teilweise Recht. Wer trägt die Verantwortung für solche vermeidbaren Unfälle? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 30/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 16.12.2024
- Aktenzeichen: 2 U 30/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Person, die Reparaturkosten, Sachverständigenkosten und Nutzungsausfall ersetzt verlangt nach einem Verkehrsunfall
- Beklagte: Verkehrssicherungspflichtige amtsangehörige Gemeinde, die für eine Baustelle an einem Rasthof verantwortlich ist
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger erlitt einen Unfall in einer Baustelle an einem Rasthof an der Bundesautobahn. Er macht eine unzureichende Verkehrssicherung durch die Beklagte für den Unfall verantwortlich.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte als Verkehrssicherungspflichtige für die Kosten des Unfalls und für entstandene Schäden aufkommen muss.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Berufungsgericht änderte das Urteil des Landgerichts Potsdam teilweise ab. Die Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger 5.903,58 Euro nebst Zinsen zu zahlen sowie Sachverständigen- und vorgerichtliche Anwaltskosten zu erstatten. Das vorherige Versäumnisurteil wurde aufgehoben, im Übrigen blieb es bestehen. Die Berufung hinsichtlich weiterer Ansprüche wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen Kläger und Beklagte anteilig. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Folgen: Die Beklagte muss finanzielle Leistungen an den Kläger erbringen und ihn von bestimmten Kosten freistellen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 10.552,97 Euro festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
OLG Brandenburg: Gemeinde haftet teilweise für Unfall in Baustelle – Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Ein Autofahrer verunglückte in einer Baustelle an einem Autobahn-Rasthof und verklagte daraufhin die zuständige Gemeinde auf Schadensersatz. Er war der Ansicht, die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschied nun in zweiter Instanz (Az.: 2 U 30/24) und sprach dem Fahrer einen Teil des geforderten Betrags zu. Damit änderte das OLG das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Potsdam teilweise ab, das die Klage noch vollständig abgewiesen hatte.
Unfallhergang: Streit um mangelhafte Baustellensicherung am Rasthof
Der Unfall ereignete sich in einer Baustelle an einem Rasthof, der an einer Bundesautobahn gelegen ist. Der Fahrer machte geltend, dass die Unfallursache eine unzureichende Verkehrssicherung durch die verantwortliche Gemeinde war. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand ein Bereich der Fahrbahn, der im Zuge der Bauarbeiten abgefräst worden war. Nach Darstellung des Fahrers war dieser Gefahrenbereich nicht ordnungsgemäß abgesichert, was letztlich zu seinem Unfall führte. Er fuhr demnach zwischen zwei Absperrschranken hindurch in den abgefrästen Bereich hinein….