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Fortsetzung Praktikantenvertrag nach Befristungsende durch Weiterarbeit

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Erzieher in spe, Praktikum absolviert, Prüfung bestanden – eigentlich ein Grund zum Feiern. Doch für einen jungen Mann wurde der Jobwechsel zur Gehaltsfrage mit seinem Chef zum bitteren Streit. Denn plötzlich sollte sich an seiner Bezahlung nichts ändern. Das Arbeitsgericht musste klären, was nach dem Examen wirklich gilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 446/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Nordhausen
  • Datum: 12.12.2024
  • Aktenzeichen: 3 Ca 446/24

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Berufspraktikant, der eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher absolviert und Anspruch auf Vergütung für die Praktikumszeit geltend macht
  • Beklagte: Arbeitgeberin, bei der der Kläger das Praktikum absolvierte

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger besuchte von September 2021 bis Juli 2023 eine Fachschule für Sozialpädagogik und absolvierte anschließend ein verpflichtendes Berufspraktikum bei der Beklagten. Zwischen den Parteien wurde ein Berufspraktikantenvertrag geschlossen, der eine monatliche Vergütung vorsah. Der Kläger bestand im April 2024 die staatliche Abschlussprüfung und machte Vergütungsansprüche für den Zeitraum vom 1. bis 15. Mai 2024 geltend.
  • Kern des Rechtsstreits: Streit über die Vergütungszahlung für die Praktikumszeit, insbesondere für den Mai 2024, sowie die Frage der Kostenverteilung und Streitwertfestsetzung.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte, an den Kläger die Vergütung für den Zeitraum vom 1. bis 15. Mai 2024 in Höhe von 799,35 Euro brutto zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 90 % dem Kläger und zu 10 % der Beklagten auferlegt. Der Streitwert wurde auf 7.792,49 Euro festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsgerichtsurteil: Gehaltsanspruch eines Erziehers nach Abschlussprüfung im Praktikum

Das Arbeitsgericht Nordhausen hat in einem Urteil (Az.: 3 Ca 446/24) über die Gehaltsansprüche eines Mannes entschieden, der nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher weiterhin für seinen Praktikumsbetrieb tätig war. Im Kern ging es um die Frage, welche Vergütung ihm für die Zeit nach seiner Abschlussprüfung zustand, insbesondere da er das Praktikumsverhältnis zunächst fortsetzte, dann aber erkrankte und eine neue Stelle antrat. Der Streit umfasste den Zeitraum vom 9. April bis zum 30. Juni 2024.

Ausgangslage: Streit um Gehalt nach bestandener Erzieherprüfung

Der zentrale Konflikt zwischen dem ehemaligen Praktikanten und seinem Arbeitgeber entzündete sich an der Frage der korrekten Bezahlung nach dem Ende seiner formalen Ausbildung. Der Mann hatte vom 2. September 2021 bis zum 4. Juli 2023 die berufsbildende Schule M-S im Fachbereich Sozialwesen besucht, um den Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher zu erlangen. Teil dieser Ausbildung war ein verpflichtendes Berufspraktikum. Nach dem schulischen Teil absolvierte er dieses Praktikum bei dem beklagten Arbeitgeber. Nachdem er seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hatte, arbeitete er zunächst weiter in der Einrichtung. Später kam es jedoch zu Unstimmigkeiten bezüglich der Gehaltszahlungen für die Monate April, Mai und Juni 2024, was schließlich zur Klage vor dem Arbeitsgericht führte. Der Mann forderte die ausstehende Vergütung für diesen Zeitraum ein….


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