Handy am Steuer, Rotlicht missachtet, Unfall gebaut: Die Liste der Verkehrsverstöße eines Berliner Fahrers war lang. Für die Fahrgäste ein Risiko, urteilte nun ein Gericht. Es zog die Konsequenzen und entzog ihm die Lizenz zur Fahrgastbeförderung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 K 356/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Berlin
- Datum: 12.12.2024
- Aktenzeichen: 4 K 356/24
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fahrerlaubnisinhaber, dessen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen wurde
- Beklagte: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), das die Fahrerlaubnis entzogen hat
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger benutzte mehrfach während des Fahrens ein Mobiltelefon in Hand, missachtete ein Rotlicht an einer Ampel und verursachte einen Unfall aufgrund mangelnder Vorsicht. Daraufhin entzog das LABO dem Kläger die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und ordnete die Sofortige Vollziehung an.
- Kern des Rechtsstreits: Anfechtung der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch den Kläger
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abgewendet werden, wenn nicht das LABO vor der Vollstreckung eine gleich hohe Sicherheit leistet.
Der Fall vor Gericht
Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: VG Berlin bestätigt Entscheidung nach Verkehrsverstößen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Fahrers abgewiesen, dem die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen wurde. Grund für den Entzug waren mehrere schwerwiegende Verkehrsverstöße innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), dass der Fahrer nicht mehr die erforderliche Gewähr für die sichere Beförderung von Fahrgästen bietet.
Mehrfache Verkehrsverstöße: Handy am Steuer, Rotlichtmissachtung und Unfall durch Unachtsamkeit
Der Fall basiert auf einer Reihe von dokumentierten Verkehrsdelikten des betroffenen Fahrers:
- Erster Handyverstoß am Steuer: Am 21. Dezember 2021 gegen 11:00 Uhr wurde der Fahrer im Bereich X …, Berlin, dabei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon vorschriftswidrig benutzte. Er hielt das Gerät in seiner rechten Hand, was nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) während der Fahrt für den Fahrzeugführer verboten ist, wenn hierfür das Gerät aufgenommen oder gehalten werden muss.
- Zweiter Handyverstoß am Steuer: Nur wenige Monate später, am 07. April 2022 gegen 10:00 Uhr, wiederholte sich dieser Verstoß. Der Fahrer wurde erneut im Bereich W …, Berlin, mit dem Mobiltelefon in der Hand am Steuer erwischt. Die Wiederholung eines solchen Verstoßes deutet auf eine mangelnde Bereitschaft hin, sich an grundlegende Verkehrsregeln zu halten.
- Missachtung eines Rotlichts: Am 01. Mai 2022 gegen 23:30 Uhr beging der Fahrer einen weiteren gravierenden Verstoß. Im Bereich X …, Berlin, missachtete er das Rotlicht einer Ampelanlage. Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine erhebliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar und wird als besonders rücksichtslos eingestuft.
- Verursachung eines Unfalls durch Unachtsamkeit: Am 26. April 2023 gegen 11:16 Uhr kam es im Bereich P ……
Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentziehung-zur-fahrgastbefoerderung-4/