Eine befristete Gehaltserhöhung – klingt verlockend, kann aber bitter enden. Ein Arbeitnehmer übernahm eine höherwertige Aufgabe und erhielt dafür mehr Geld, jedoch nur für eine begrenzte Zeit. Als die Befristung auslief, wollte er die dauerhafte Übernahme in die besser bezahlte Position erzwingen. Vor Gericht blitzte er jedoch ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 SLa 258/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 19.12.2024
- Aktenzeichen: 8 SLa 258/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Arbeitnehmer, geboren 1971, seit 2017 als Arbeitstherapeut bei einem Verein beschäftigt, zuletzt befristet mit höherwertiger Tätigkeit beauftragt und entsprechend entlohnt
- Beklagte: Verein, Arbeitgeber des Klägers, plant und führt das Projekt „Fahrradwerkstatt“ durch, welches mit befristeten Änderungsvereinbarungen die Tätigkeit des Klägers beeinflusst
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger war seit 2017 bei dem beklagten Verein beschäftigt und erhielt ab 2022 befristet die Aufgabe, ein Zuverdienstprojekt im Verein zu entwickeln. Dieses Projekt sollte von Juli 2023 bis mindestens Juni 2028 laufen. Die befristeten Tätigkeiten des Klägers wurden mehrfach geändert und jeweils höher vergütet. Im September 2023 begann die Umsetzungsphase des Projekts nach Finanzierungszusagen.
- Kern des Rechtsstreits: Streit über die Wirksamkeit der befristeten Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im laufenden Arbeitsverhältnis sowie die Art der Beschäftigung des Klägers
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
LAG Köln: Befristete Übertragung höherwertiger Tätigkeit begründet keinen Daueranspruch – § 307 BGB
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in einem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az.: 8 SLa 258/24) entschieden, dass die zeitlich begrenzte Übertragung einer besser bezahlten Aufgabe an einen Mitarbeiter nicht automatisch dazu führt, dass dieser Anspruch auf die dauerhafte Fortführung dieser Tätigkeit und der damit verbundenen höheren Vergütung hat. Die Befristung einer solchen Änderungsvereinbarung im laufenden Arbeitsverhältnis wurde vom Gericht als wirksam erachtet.
Ausgangslage: Mitarbeiter in Projektentwicklung bei einem Verein
Der Fall betraf einen 1971 geborenen Mitarbeiter, der seit dem 1. März 2017 bei einem Verein angestellt ist. Sein ursprünglicher Arbeitsvertrag vom 14. Februar 2017 sah eine Tätigkeit als Arbeitstherapeut für die Betreuung psychisch kranker Menschen vor. Die Vergütung erfolgte nach der Entgeltordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA), basierend auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Der Arbeitgeber, ein eingetragener Verein, plante ab 2022 ein neues Projekt mit dem Titel „Fahrradwerkstatt“. Dieses Projekt sollte als Zuverdienstmöglichkeit im Rahmen der tagesstrukturierenden Angebote des Vereins dienen. Der geplante Start war Juli 2023, mit einer Laufzeit bis mindestens Juni 2028.
Die befristete Sonderaufgabe: Höheres Gehalt für Projektentwicklung „Fahrradwerkstatt“
Ab dem 1….