Ein verlorener Führerschein – klingt nach Routine. Doch in Bremen wurde daraus ein Fall für die Justiz. Denn eine Frau, die ein Ersatzdokument beantragte, weckte schlafende Hunde. Plötzlich stand nicht nur ein Stück Papier in Frage, sondern die entscheidende Erlaubnis zum Autofahren selbst. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 K 1487/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Bremen
- Datum: 13.12.2024
- Aktenzeichen: 5 K 1487/22
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Person, die die Ausstellung eines Ersatzführerscheins begehrt und bereits eine ehemals erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 3 und Klasse 1a hatte, später aber wegen mehrmaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde.
- Beklagte: Fahrerlaubnisbehörde, die die Erteilung bzw. Neu-Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen Bedenken hinsichtlich der Fahreignung (Epilepsie der Klägerin) und aus früheren Verurteilungen ablehnte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin beantragte die Ausstellung eines Ersatzführerscheins. Sie hatte früher eine Fahrerlaubnis erhalten, war aber wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mehrfach strafrechtlich verurteilt worden. Bei einem erneuten Antrag auf Fahrerlaubnis legte sie ein ärztliches Gutachten nicht vor, woraufhin die Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung verweigerte.
- Kern des Rechtsstreits: Streit darüber, ob der Klägerin aufgrund ihrer Vorerkrankung und der strafrechtlichen Verurteilungen ein Ersatzführerschein bzw. eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden muss.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, jedoch mit einem Sicherungsmechanismus bezüglich der Vollstreckung.
Der Fall vor Gericht
Führerschein verloren oder Fahrerlaubnis entzogen? VG Bremen entscheidet über Ersatzführerschein nach Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine Klage auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins abgewiesen. Eine Frau hatte behauptet, ihren alten Führerschein verloren zu haben und verlangte ein neues Dokument. Die Fahrerlaubnisbehörde und nun auch das Gericht sahen jedoch keine Grundlage für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, da erhebliche Zweifel daran bestanden, ob die Frau überhaupt noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Hintergrund waren unter anderem frühere Verurteilungen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Antrag auf Ersatzführerschein: Frau meldet Verlust des alten Dokuments aus Hannover
Die Vorgeschichte des Falls reicht weit zurück. Die Antragstellerin hatte nachweislich am 07.09.1998 eine Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3 von der zuständigen Behörde in Hannover erhalten. Diese wurde am 02.11.1998 um die Klasse 1a erweitert. Viele Jahre später, im März 2021, gab die Frau gegenüber der nun zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Bremen an Eides statt an, diesen ursprünglichen Führerschein, ausgestellt von der Stadt Hannover, verloren zu haben. Daraufhin beantragte sie im Juni 2021 offiziell die Ausstellung eines neuen Führerscheins, genauer gesagt eines Ersatzdokuments für den verlorenen. Die Bremer Behörde lehnte dies jedoch ab. Sie teilte der Frau mit, dass kein Ersatzführerschein ausgestellt werden könne. Stattdessen stellte sie ihr anheim, einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen….