Sollte das Familienheim unter den Hammer kommen? In Frankenthal stoppte ein Gericht überraschend die Zwangsversteigerung. Ein Formfehler rettete das Haus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 K 13/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Frankenthal
- Datum: 24.03.2025
- Aktenzeichen: 5 K 13/24
- Verfahrensart: Erinnerungsverfahren wegen Teilungsversteigerung
- Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht, Familienrecht, Sachenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Ehefrau (Erinnerungsführerin), Miteigentümerin zu 2/3, die mit den gemeinsamen Kindern im strittigen Haus wohnt. Sie beantragt die Aufhebung des Beschlusses zur Zwangsversteigerung und argumentiert unter anderem mit der psychischen Belastung der gemeinsamen Tochter durch die Trennungssituation.
- Beklagte: Der Ehemann (Erinnerungsgegner), Miteigentümer zu 1/3, der die Teilungsversteigerung des Hauses beantragt hat und die Zurückweisung der Erinnerung der Ehefrau fordert.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Parteien sind Eheleute, deren Scheidungsverfahren läuft, aber noch nicht abgeschlossen ist. Ihnen gehört gemeinsam ein Hausgrundstück (Frau 2/3, Mann 1/3), das die Frau mit den beiden gemeinsamen Kindern bewohnt. Der Mann beantragte die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft) des Hauses. Das Amtsgericht ordnete die Versteigerung zunächst an und beschlagnahmte das Grundstück. Die Frau legte dagegen Erinnerung ein. Sie trägt vor, die gemeinsame Tochter sei wegen der Trennung in psychologischer Behandlung.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob die vom Ehemann beantragte Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses zulässig ist, obwohl das Scheidungsverfahren der Eheleute noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und die Ehefrau mit den Kindern im Haus wohnt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht erklärte die Anordnung der Zwangsversteigerung vom 21.06.2024 für unzulässig, hob den entsprechenden Beschluss auf und wies den ursprünglichen Antrag des Ehemannes auf Teilungsversteigerung zurück.
- Folgen: Die Zwangsversteigerung des Hauses findet nicht statt. Die Beschlagnahme des Grundstücks ist aufgehoben. Der Ehemann (Erinnerungsgegner) muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Teilungsversteigerung gestoppt: Gericht hebt Zwangsversteigerungsbeschluss für Ehehaus wegen fehlender Anhörung auf
Das Amtsgericht Frankenthal hat in einem Beschluss vom 24. März 2025 (Az.: 5 K 13/24) die Anordnung einer Zwangsversteigerung für ein gemeinsames Wohnhaus von Eheleuten für unzulässig erklärt und aufgehoben. Der Grund hierfür war ein wesentlicher Verfahrensfehler: Die Ehefrau, die Miteigentümerin des Hauses ist, wurde vor der Anordnung der Versteigerung nicht angehört. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zwangsvollstreckungsverfahren, insbesondere bei einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft.
Ausgangslage: Streit um gemeinsames Haus im laufenden Scheidungsverfahren
Die Beteiligten des Verfahrens sind Eheleute, deren Scheidungsverfahren bereits läuft, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Ihnen gehört gemeinsam ein Wohnhaus, das nun Gegenstand des Streits wurde. Das Eigentum ist dabei ungleich verteilt: Der Ehefrau gehört ein Miteigentumsanteil von 2/3, während dem Ehemann ein Anteil von 1/3 zusteht….