Obwohl ihre Kündigung längst wirksam war, klingelte es weiter auf dem Konto einer Staatsbediensteten. Monatelang floss Gehalt vom Amt – ein vermeintlicher Geldsegen. Doch die Freude über das unerwartete Plus währte nicht lange: Der Staat forderte jeden Cent zurück. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 SLa 755/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 18.03.2025 Aktenzeichen: 4 SLa 755/24 Verfahrensart: Beschluss über Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Bereicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Das klagende Land (ehemaliger Arbeitgeber), das überzahlte Vergütung zurückfordert. Beklagte: Eine ehemalige Arbeitnehmerin, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter Gehalt erhielt und dieses zurückzahlen soll. Sie beantragt Prozesskostenhilfe für die Berufung und hat Widerklage wegen eines Arbeitszeugnisses erhoben. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Das Arbeitsverhältnis der Beklagten endete am 31.08.2022 durch Kündigung des Landes in der Probezeit. Trotzdem zahlte das zuständige Landesamt der Beklagten vom 01.09.2023 bis 31.12.2023 weiterhin Gehalt. Das Land forderte die Überzahlung von 13.235,99 € netto zurück. Die Beklagte erhob Widerklage auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Das Arbeitsgericht Hannover entschied am 25.09.2024 (Az. 1 Ca 32/24 Ö) über die Klage und Widerklage. Die Beklagte möchte gegen dieses Urteil Berufung einlegen und beantragt dafür Prozesskostenhilfe. Kern des Rechtsstreits: Im zugrundeliegenden Verfahren geht es um die Frage, ob die Beklagte zur Rückzahlung
Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de LG Bielefeld – Az.: 2 O 291/15 – Urteil vom 29.04.2016 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin macht gegen die Beklagten Ansprüche aufgrund eines Erbfalls geltend. Die Klägerin ist die Tochter des […]