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Heimliche Aufnahme einer Person in ihrer Wohnung – Strafbarkeit

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Das eigene Zimmer plötzlich im Visier einer versteckten Kamera? Was wie ein Albtraum klingt, wurde für einen Bewohner Realität – und landete vor Gericht. Doch ein Urteil zu heimlicher Videoüberwachung in Privaträumen ist nun vom OLG Hamm einkassiert worden. Zum vorliegenden Urteil Az.: III-4 ORs 24/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 18.03.2025 Aktenzeichen: III-4 ORs 24/25 Verfahrensart: Beschluss im Revisionsverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Das Amtsgericht Warendorf hatte einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte am 09.07.2023 heimlich eine Videokamera im Zimmer seines Untermieters aufgestellt. Die Kamera zeichnete Videosequenzen auf, wenn sich der Untermieter bewegte. Der Untermieter entdeckte die Kamera am folgenden Tag. Das Amtsgericht ordnete auch die Einziehung der Kamera an. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 05.09.2024 aufgehoben. Der Fall wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Warendorf zurückgeschickt. Folgen: Die ursprüngliche Verurteilung zu einer Geldstrafe und die Einziehung der Kamera sind aufgehoben. Das Amtsgericht Warendorf muss den Fall komplett neu prüfen und entscheiden. Dabei muss auch über die Kosten des Revisionsverfahrens neu entschieden werden. Der Fall vor Gericht Heimliche Videoüberwachung im Zimmer: OLG Hamm hebt Verurteilung nach § 201a StGB auf Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Entscheidung getroffen, die für Fälle heimlicher Videoüberwachung in Privaträumen von Bedeutung ist.


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