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Geschwindigkeitsüberschreitung auf Bundesautobahn – Vorsatz

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Vorsatz auf der Autobahn? Wer das Tempolimit um fast 50 km/h reißt, muss jetzt umdenken. Denn ein Gericht in Brandenburg hat entschieden: Solch eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht mehr nur ein Versehen, sondern Vorsatz – mit weitreichenden Folgen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 280/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Brandenburg
  • Datum: 14.02.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 280/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG), Strafprozessordnung (StPO), Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Ein Autofahrer, der Rechtsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Nauen einlegte.
  • Antragstellerin im Rechtsbeschwerdeverfahren: Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, die beantragte, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen und die Tat als vorsätzlich zu werten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Nauen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h (nach Toleranzabzug) zu einer Geldbuße von 320 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 2. März 2023 auf einer Bundesautobahn. Dagegen legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein und rügte allgemein die Verletzung materiellen Rechts.
  • Kern des Rechtsstreits: Überprüfung der Entscheidung des Amtsgerichts auf Rechtsfehler, insbesondere die Frage, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung als fahrlässig oder vorsätzlich zu bewerten ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Autofahrers wurde als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Gericht änderte jedoch die Verurteilung von fahrlässiger auf vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung ab.
  • Begründung: Das Gericht folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Die Überprüfung ergab, dass die Rechtsbeschwerde zwar zulässig, aber unbegründet ist. Die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen rechtfertigen nach Ansicht des OLG Brandenburg jedoch die Annahme einer vorsätzlichen Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Folgen: Der Autofahrer muss die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen. Die Geldbuße von 320 Euro und das einmonatige Fahrverbot (mit der Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer bestimmten Frist selbst zu wählen) bleiben bestehen, basieren nun aber auf der Feststellung einer vorsätzlichen statt einer fahrlässigen Tat.

Der Fall vor Gericht


OLG Brandenburg: Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahn als Vorsatz gewertet – Fahrverbot bestätigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem Beschluss klargestellt, unter welchen Umständen eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr nur als fahrlässig, sondern als vorsätzlich zu bewerten ist. Ein Autofahrer, der auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 45 km/h überschritten hatte, legte Rechtsbeschwerde gegen seine Verurteilung ein. Das OLG wies die Beschwerde zwar zurück, änderte aber den Schuldspruch von fahrlässiger auf vorsätzliche Begehung, was die rechtliche Bewertung der Tat verschärft, auch wenn die ursprüngliche Strafe bestehen blieb.

Ausgangssituation: Urteil des Amtsgerichts Nauen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Verfahren nahm seinen Anfang vor dem Amtsgericht Nauen….


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