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Geschwindigkeitsüberschreitung auf Bundesautobahn – Vorsatz

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Vorsatz auf der Autobahn? Wer das Tempolimit um fast 50 km/h reißt, muss jetzt umdenken. Denn ein Gericht in Brandenburg hat entschieden: Solch eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht mehr nur ein Versehen, sondern Vorsatz – mit weitreichenden Folgen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 280/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Brandenburg Datum: 14.02.2025 Aktenzeichen: 1 ORbs 280/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG), Strafprozessordnung (StPO), Straßenverkehrsgesetz (StVG) Beteiligte Parteien: Betroffener: Ein Autofahrer, der Rechtsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Nauen einlegte. Antragstellerin im Rechtsbeschwerdeverfahren: Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, die beantragte, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen und die Tat als vorsätzlich zu werten. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Nauen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h (nach Toleranzabzug) zu einer Geldbuße von 320 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 2. März 2023 auf einer Bundesautobahn. Dagegen legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein und rügte allgemein die Verletzung materiellen Rechts. Kern des Rechtsstreits: Überprüfung der Entscheidung des Amtsgerichts auf Rechtsfehler, insbesondere die Frage, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung als fahrlässig oder vorsätzlich zu bewerten ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Autofahrers wurde als offe


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