„High“ am Steuer? Für einen Autofahrer aus Brandenburg wurde der Cannabis-Konsum zum kostspieligen Fehler. Er wollte Bußgeld und Fahrverbot abwenden, doch das Gericht machte einen Strich durch die Rechnung. Die Justiz zeigt im Fall von Drogen am Steuer keine Toleranz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 284/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Brandenburg Datum: 10.02.2025 Aktenzeichen: 1 ORbs 284/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Betroffener (als Beschwerdeführer im Rechtsbeschwerdeverfahren) Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Gegen einen Autofahrer wurde ursprünglich von der Zentralen Bußgeldstelle ein Bußgeld von 600 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt haben soll. Nach seinem Einspruch bestätigte das Amtsgericht Oranienburg die Strafe wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung eines berauschenden Mittels. Der Betroffene legte daraufhin Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ein. Kern des Rechtsstreits: Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts Oranienburg auf Rechtsfehler durch das Oberlandesgericht aufgrund der eingelegten Rechtsbeschwerde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen. Folgen: Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen. Das Urteil des Amtsgerichts mit der Geldbuße von 600 € und dem einmonatigen Fahrverbot ist damit rechtskräftig. Der Fall vor Gericht OLG Brandenburg: Cannabis am Steuer – Rechtsb
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Köln – Az.: I-2 Wx 180/20 – Beschluss vom 12.08.2020 Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 28.05.2020 wird der am 28.04.2020 erlassene Beschluss des der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 11 OH 16/19 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antrag der Beteiligten zu 1. […]