„High“ am Steuer? Für einen Autofahrer aus Brandenburg wurde der Cannabis-Konsum zum kostspieligen Fehler. Er wollte Bußgeld und Fahrverbot abwenden, doch das Gericht machte einen Strich durch die Rechnung. Die Justiz zeigt im Fall von Drogen am Steuer keine Toleranz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 284/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Brandenburg
- Datum: 10.02.2025
- Aktenzeichen: 1 ORbs 284/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Betroffener (als Beschwerdeführer im Rechtsbeschwerdeverfahren)
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Gegen einen Autofahrer wurde ursprünglich von der Zentralen Bußgeldstelle ein Bußgeld von 600 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt haben soll. Nach seinem Einspruch bestätigte das Amtsgericht Oranienburg die Strafe wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung eines berauschenden Mittels. Der Betroffene legte daraufhin Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ein.
- Kern des Rechtsstreits: Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts Oranienburg auf Rechtsfehler durch das Oberlandesgericht aufgrund der eingelegten Rechtsbeschwerde.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen.
- Folgen: Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen. Das Urteil des Amtsgerichts mit der Geldbuße von 600 € und dem einmonatigen Fahrverbot ist damit rechtskräftig.
Der Fall vor Gericht
OLG Brandenburg: Cannabis am Steuer – Rechtsbeschwerde gegen Bußgeld und Fahrverbot erfolglos (Az.: 1 ORbs 284/24)
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Februar 2025 (Az.: 1 ORbs 284/24) die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers zurückgewiesen, der wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss zu einem Bußgeld und einem Fahrverbot verurteilt worden war. Das Urteil des Amtsgerichts Oranienburg ist damit rechtskräftig. Der Fahrer muss das Bußgeld von 600 Euro zahlen und ein einmonatiges Fahrverbot antreten. Er trägt zudem die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Ausgangspunkt: Bußgeldbescheid wegen Drogenfahrt nach § 24a StVG
Die zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg hatte ursprünglich gegen den Mann einen Bußgeldbescheid erlassen. Der Vorwurf lautete: Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Der Bescheid vom 24. November 2023 setzte ein Bußgeld von 600 Euro fest und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Dabei wurde dem Fahrer die Möglichkeit eingeräumt, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer bestimmten Frist selbst zu wählen (§ 25 Abs. 2a StVG). Ein Kritikpunkt des Fahrers bezog sich später auf die Angabe des Tatorts im Bußgeldbescheid, die lediglich Postleitzahl, Ort und Straße, aber keine Hausnummer enthielt: „… (PLZ, Ort), … (Straße)“.
Verfahren vor dem Amtsgericht: Einspruch und Verurteilung wegen Fahrlässigkeit
Der Autofahrer legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg am 29. Juli 2024. Während der Verhandlung wurden verschiedene Beweismittel eingeführt. Laut Protokoll wurden bestimmte Urkunden im sogenannten Selbstleseverfahren behandelt….