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Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens – Altersdiskriminierung

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Wer auf der Autobahnzufahrt wendet und rückwärtsfährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Für eine Seniorin wurde dieses riskante Manöver zum Auslöser eines Rechtsstreits um ihre Fahrtauglichkeit – mit weitreichenden Folgen. Denn was als vermeintliche Bagatelle begann, endete vor Gericht und warf die Frage auf, wann das Alter am Steuer zum Problem wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.68 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 17.03.2025
  • Aktenzeichen: 11 CS 25.68
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Antragstellerin (Person, die Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis eingelegt hat)
  • Beklagte: Antragsgegnerin (Behörde, welche die Fahrerlaubnis entzogen hat)

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Behörde (Antragsgegnerin) erfuhr durch die Polizei von einem Vorfall am 26. Juni 2022: Die 1940 geborene Antragstellerin fuhr auf dem Einfädelungsstreifen einer Autobahnraststätte rückwärts und versuchte zu wenden. Sie gab an, die Ausfahrt verpasst zu haben und wegen eines heißen Fußes gehandelt zu haben. Die Polizei beschrieb sie als körperlich unsicher und verwirrt. Bei einer Vorsprache bei der Behörde erklärte die Antragstellerin, sie habe kein Wendeverbotsschild gesehen und nicht gewusst, dass Wenden dort verboten sei; Grund sei ein heißer Zeh gewesen, und sie wisse nicht, wie die Heizung funktioniere. Daraufhin forderte die Behörde ein Gutachten (Fahrprobe) zur Fahreignung an. Da die Antragstellerin dieses Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, entzog ihr die Behörde mit Bescheid vom 29. Mai 2024 die Fahrerlaubnis, ordnete die Sofortige Vollziehung an und forderte die Abgabe des Führerscheins.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung rechtmäßig war. Das bedeutet, ob die Antragstellerin ihren Führerschein sofort abgeben muss, obwohl das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Antragstellerin wurde zurückgewiesen.
  • Folgen: Die Antragstellerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt sofort vollziehbar, das heißt, die Antragstellerin darf vorerst kein Kraftfahrzeug mehr führen und muss ihren Führerschein abgeben. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 6.250,- Euro festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Führerscheinentzug nach gefährlichem Fahrmanöver: Keine Altersdiskriminierung bei Anordnung einer Fahrprobe

Ein gefährliches Fahrmanöver einer älteren Fahrerin auf einer Autobahnzufahrt und ihre anschließenden Erklärungen rechtfertigten die Anordnung einer Begutachtung ihrer Fahreignung mittels Fahrprobe. Da die Fahrerin dieses Gutachten nicht vorlegte, durfte die Fahrerlaubnisbehörde auf ihre fehlende Fahreignung schließen und ihr den Führerschein entziehen. Der Vorwurf der Altersdiskriminierung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen, da die Maßnahme allein auf den konkreten Vorkommnissen und den daraus resultierenden Eignungszweifeln beruhte, nicht auf dem Alter der Fahrerin. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren (Beschluss vom 17.03.2025, Az. 11 CS 25.68)….


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