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Fahrerlaubnisentziehung und Gutachtensanordnung bei Cannabiskonsum

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Eine einzige Frage in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) war falsch formuliert – und brachte einen Führerscheinentzug zu Fall. Ein Gericht in NRW erklärte die MPU-Anordnung für rechtswidrig, weil die Frage zum Cannabis-Konsum den zulässigen Rahmen sprengte. Damit darf ein Autofahrer seinen Führerschein behalten, obwohl er ein Gutachten zu seinem Drogenkonsum verweigerte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 1028/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 21.03.2025 Aktenzeichen: 16 B 1028/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Antragsteller im ursprünglichen Verfahren, dessen Fahrerlaubnis entzogen wurde und der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage beantragt hat. Beklagte: Antragsgegnerin im ursprünglichen Verfahren (Fahrerlaubnisbehörde), die die Fahrerlaubnis entzogen hat und Beschwerdeführerin im aktuellen Verfahren ist. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Behörde (Antragsgegnerin) hatte dem Antragsteller mit Bescheid vom 19. Juli 2024 die Fahrerlaubnis entzogen, weil dieser ein gefordertes Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) wegen Cannabiskonsums nicht vorgelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Minden hatte auf Antrag des Antragstellers die Aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Entziehung wiederhergestellt. Dagegen legte die Behörde Beschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: Es war zu klären, ob die Anordnung zur Beibringung des medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig war. Im Speziellen ging es um die Frage, ob die von der Behörde formulierte Fragestellung für das Gutachten den gesetzlichen Anforderungen entsprach, insbeson


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