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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bussgeldverfahren – Unterbrechung Verfolgungsverjährung

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Fahrverbot trotz Haft? Was zunächst absurd klingt, ist jetzt richterlich bestätigt. Denn auch hinter Gittern droht Rasern Post von der Verkehrsbehörde – sogar ein Fahrverbot, wenn der Bußgeldbescheid dem Anwalt zugestellt wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 40/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 31.03.2025 Aktenzeichen: 2 ORbs 40/25 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde in einem Bußgeldverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verfahrensrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Legte Rechtsbeschwerde ein, nachdem sein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vom Amtsgericht verworfen wurde, weil er zum Termin nicht erschien. Machte geltend, die Tat sei verjährt und das Vorgehen des Amtsgerichts fehlerhaft. Generalstaatsanwaltschaft: Beantragte im Rechtsbeschwerdeverfahren die Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts und die Zurückverweisung der Sache. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid (210 €, 1 Monat Fahrverbot) wegen zu schnellen Fahrens außerorts (Tat vom 1. November 2022). Sein Einspruch dagegen wurde vom Amtsgericht Bernau bei Berlin am 11. September 2024 verworfen, da er nicht zur Hauptverhandlung erschien. Dagegen legte er Rechtsbeschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: Prüfung, ob die Verwerfung des Einspruchs durch das Amtsgericht korrekt war und ob die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits verjährt ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11. September 2024 wird aufgehoben. Folgen: Die Angelegenheit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgerich


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