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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bemessung- fiktiver Haushaltsführungsschäden – § 21 JVEG

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Rotlicht missachtet, Kreuzung gerammt: Auf einer Tübinger Kreuzung krachte es gewaltig, als ein Autofahrer das rote Signal ignorierte. Für eine unschuldige Frau am Steuer begann damit ein langer Leidensweg – und ein Streit um Schmerzensgeld, der nun vor Gericht endete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 9/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Tübingen Datum: 25.03.2025 Aktenzeichen: 5 O 9/24 Verfahrensart: Urteil Beteiligte Parteien: Kläger: Die Klägerin machte Zahlungsansprüche gegen die Beklagte geltend, unter anderem auf Schmerzensgeld. Ihre Klage war teilweise erfolgreich. Sie muss 60% der Verfahrenskosten tragen. Beklagte: Die Beklagte wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld (abzüglich einer bereits geleisteten Zahlung) sowie weiterer Geldbeträge nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt. Sie muss 40% der Verfahrenskosten tragen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte muss an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000 Euro zahlen, wobei bereits gezahlte 13.000 Euro abgezogen werden. Auf den Restbetrag von 3.000 Euro sind Zinsen zu zahlen. Zusätzlich muss die Beklagte weitere Geldbeträge in Höhe von 33.043,52 Euro, 5.335,20 Euro, 90 Euro, 60 Euro, 25 Euro und 2.286,74 Euro, jeweils nebst Zinsen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, an die Klägerin zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich eines früheren Verfahrens mit dem Aktenzeichen 5 OH 19/20) werden zu 60% von der Klägerin und zu 40% von der Beklagten getragen. Der Fall vor Gericht Verkehrsunfall nach Rotlichtverstoß: LG Tübingen spricht Schmerzensgeld und Schadensersatz zu


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