Auto online bestellt, Probe gefahren, widerrufen – voller Kaufpreis zurück? Nicht ganz, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart. Wer nach dem Online-Kauf mit seinem neuen Wagen unterwegs war und ihn dann doch zurückgeben will, muss unter Umständen für die Nutzung zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 126/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Stuttgart Datum: 08.04.2025 Aktenzeichen: 6 U 126/24 Verfahrensart: Berufung und Anschlussberufung Rechtsbereiche: Kaufrecht, Widerrufsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Privatperson, die ein online gekauftes Elektroauto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten wollte, nachdem sie den Kaufvertrag widerrufen hatte. Beklagte: Das Unternehmen, das dem Kläger das Elektroauto über seinen Onlineshop verkauft hat. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger kaufte am 3. Juni 2022 über den Onlineshop der Beklagten ein Elektroauto (Typ T.) zum Preis von 64.970,00 € für private Zwecke. Später widerrief der Kläger diesen Kaufvertrag. Kern des Rechtsstreits: Es musste geklärt werden, ob der Widerruf des Kaufvertrags durch den Kläger wirksam war und welche Folgen sich daraus für die Rückabwicklung des Kaufs ergeben, insbesondere ob der Kläger den Kaufpreis zurückbekommt und ob er der Beklagten für die Nutzung des Autos Ersatz leisten muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht änderte das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Heilbronn) teilweise ab. Die Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger 64.970,00 € zuzüglich Zinsen zu zahlen, allerdings nur Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte mit der Rücknahme des Autos in Verzug ist (Annahmeverzug). Weiterhin wurde festgestellt, dass der Kläger der Beklagten alle Schäden ersetzen muss, die durch die
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Der Ausspruch „Hau ab oder ich schlag dir die Fresse ein“ gegenüber einer anderen Person stellt unter Umständen keine Nötigung dar. Die ausgesprochene bloße Drohung mit einer Straftat indiziert das Unrecht nicht ohne weiteres. Vielmehr bedarf einer einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung, in welche alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen […]