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WEG – müssen Alternativangebote bei Reparaturarbeiten eingeholt werden?

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Neue Heizung, falscher Beschluss? Eine Hamburger Eigentümergemeinschaft wollte eigentlich nur für warme Wohnungen sorgen, doch landete vor Gericht. Denn bei der geplanten Heizungssanierung wurde ein vermeintliches Detail zum Stolperstein – mit unerwartet teuren Folgen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 980b C 26/24 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Hamburg-St. Georg Datum: 04.04.2025 Aktenzeichen: 980b C 26/24 WEG Verfahrensart: Anfechtungsklage (Wohnungseigentumsrecht) Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht (WEG) Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Wohnungseigentümer, der Mitglied der beklagten Gemeinschaft ist. Er beantragte die Ungültigerklärung eines Beschlusses, weil er meinte, dieser verstoße gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung (es fehlten Vergleichsangebote). Beklagte: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, deren Beschluss vom Kläger angefochten wurde. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Auf einer Eigentümerversammlung am 29.05.2024 wurde mehrheitlich beschlossen (Tagesordnungspunkt 7), Erhaltungsmaßnahmen an der Heizungsanlage für etwa 19.000 € durch die Firma H. durchführen zu lassen. Die Kosten sollten aus der gemeinschaftlichen Erhaltungsrücklage bezahlt werden. Bei der Abstimmung lag den Eigentümern nur das Angebot der Firma H. vor. Der Kläger hat diesen Beschluss fristgerecht gerichtlich angefochten. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Beschluss über die Beauftragung der Heizungsfirma gültig ist, obwohl nur ein einziges Angebot eingeholt und vorgelegt wurde. Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht


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