Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Terminsverlegungsanträge sind nicht prozessrechtswidrig

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Mängel am Neubau – für viele ein Albtraum. Im Streit um solche Baumängel verhängte ein Gericht eine überraschende Gebühr. Doch das Kammergericht kassierte diese nun wieder ein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 11/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Datum: 07.04.2025 Aktenzeichen: 21 W 11/25 Verfahrensart: Beschluss im Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Bauträgerrecht, Mängelrechte, Gerichtskosten Beteiligte Parteien: Kläger: Die Klägerin (Beschwerdeführerin), die sich gegen die Auferlegung einer zusätzlichen Gerichtsgebühr wehrt. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Klägerin hatte Erwerber auf Restzahlung aus einem Bauträgervertrag verklagt (Az. Landgericht Berlin II: 14 O 34/19). Die Erwerber machten Mängel geltend. Es gab weitere parallele Gerichtsverfahren anderer Erwerber. Das Landgericht wollte ein Gutachten zu Mängeln aus einem dieser Parallelverfahren (Az. 14 O 67/19) für das Verfahren der Klägerin nutzen. Später legte das Landgericht der Klägerin eine zusätzliche Gerichtsgebühr wegen angeblicher Prozessverzögerung auf. Die Klägerin legte gegen diese Gebühr Beschwerde beim Kammergericht ein. Kern des Rechtsstreits: Ob die Auferlegung einer zusätzlichen Gerichtsgebühr wegen Prozessverzögerung (§ 38 GKG) gegen die Klägerin durch das Landgericht rechtmäßig war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Berlin II vom 28.02.2025, mit dem der Klägerin die zusätzliche Gebühr auferlegt wurde, wird aufgehoben. Folgen: Die Klägerin muss die zusätzliche Gebühr nicht zahlen. Für


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv