Mängel am Neubau – für viele ein Albtraum. Im Streit um solche Baumängel verhängte ein Gericht eine überraschende Gebühr. Doch das Kammergericht kassierte diese nun wieder ein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 11/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Datum: 07.04.2025 Aktenzeichen: 21 W 11/25 Verfahrensart: Beschluss im Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Bauträgerrecht, Mängelrechte, Gerichtskosten Beteiligte Parteien: Kläger: Die Klägerin (Beschwerdeführerin), die sich gegen die Auferlegung einer zusätzlichen Gerichtsgebühr wehrt. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Klägerin hatte Erwerber auf Restzahlung aus einem Bauträgervertrag verklagt (Az. Landgericht Berlin II: 14 O 34/19). Die Erwerber machten Mängel geltend. Es gab weitere parallele Gerichtsverfahren anderer Erwerber. Das Landgericht wollte ein Gutachten zu Mängeln aus einem dieser Parallelverfahren (Az. 14 O 67/19) für das Verfahren der Klägerin nutzen. Später legte das Landgericht der Klägerin eine zusätzliche Gerichtsgebühr wegen angeblicher Prozessverzögerung auf. Die Klägerin legte gegen diese Gebühr Beschwerde beim Kammergericht ein. Kern des Rechtsstreits: Ob die Auferlegung einer zusätzlichen Gerichtsgebühr wegen Prozessverzögerung (§ 38 GKG) gegen die Klägerin durch das Landgericht rechtmäßig war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Berlin II vom 28.02.2025, mit dem der Klägerin die zusätzliche Gebühr auferlegt wurde, wird aufgehoben. Folgen: Die Klägerin muss die zusätzliche Gebühr nicht zahlen. Für
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Zusammenfassung: Welche Anforderungen sind an die Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu stellen? Welche Erwägungen muss das Gericht in den Entscheidungsgründen des Urteils anführen, um ein Urteil „revisionsfest“ zu begründen? Mit dieser Frage setzte sich der Bundesgerichtshof im anliegenden Urteil auseinander. Er verwies den Rechtsstreit zurück an die Vorinstanz, um den […]