Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsum

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Führerschein ade trotz Cannabis-Freigabe? Wer nach dem Kiffen Auto fahren will, muss weiter zittern. Ein Gericht in NRW hat klargestellt: Auch mit neuen Grenzwerten bleiben die Hürden für Cannabis-Konsumenten am Steuer hoch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 1058/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 07.04.2025 Aktenzeichen: 16 B 1058/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Person, die Beschwerde eingelegt hat und die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Person (Antragsteller) legte Beschwerde ein, weil das Verwaltungsgericht Minden zuvor ihren Eilantrag abgelehnt hatte. Mit dem Eilantrag wollte die Person erreichen, dass ihr vorläufig eine Fahrerlaubnis neu erteilt wird. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers bestehen, die einer vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis entgegenstehen. Insbesondere ging es darum, wie neue gesetzliche Regelungen zu Cannabis (im Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung) auszulegen sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen. Begründung: Das Gericht entschied, dass der Antragsteller nicht ausreichend darlegen konnte, dass keine Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Die Argumente des Antragstellers, auch zur Auslegung der neuen Cannabis-Regelungen, überzeugten das Gericht nicht. Zudem setzte sich der Antragsteller in seiner Beschwerde nicht ausreichend mit der vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts auseinander. Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verwal


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv