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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebskosten – Wartungskosten für Rauchmelder und Winterdienst

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Wer bei der Nebenkostenabrechnung nur an die Klassiker denkt, könnte sich irren. Ein Berliner Mieter musste jetzt für Rauchmelderwartung und Winterdienst zahlen, obwohl diese Posten nicht extra im Mietvertrag standen. Das Gericht entschied: Auch unerwartete Kosten können auf Mieter zukommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 5067/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Schöneberg Datum: 05.02.2025 Aktenzeichen: 4 C 5067/24 Verfahrensart: Urteil Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Forderte vom Beklagten eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung sowie Zinsen. Erklärte den Rechtsstreit teilweise für erledigt. Beklagte: Schuldete ursprünglich eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung und leistete hierauf Teilzahlungen. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger forderte vom Beklagten eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022. Der Beklagte schuldete ursprünglich 547,15 EUR und leistete Teilzahlungen in Höhe von 250,00 EUR. Ein weiterer Teil der Forderung (150 EUR) wurde nach Beginn des Gerichtsverfahrens beglichen (erledigt). Der Kläger verfolgte die verbleibende Restforderung gerichtlich. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Betriebskostenabrechnung korrekt war und ob dem Kläger der noch offene Restbetrag aus dieser Abrechnung zustand, nachdem der Beklagte bereits Teilzahlungen geleistet hatte und ein Teil des Streits für erledigt erklärt wurde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte muss 97,15 EUR plus Zinsen an den Kläger zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit bezüglich eines weiteren Betrags von 150 EUR erledigt hat. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden. Begründung: Di


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