Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 24 U 119/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Köln
Datum: 28.04.2022
Aktenzeichen: 24 U 119/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Person, die feststellen lassen wollte, zur Hälfte Erbe einer Verstorbenen (Erblasserin) zu sein. Legte Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz (Landgericht) ein.
Beklagte: Zwei Personen, die ihrerseits per Klage (Widerklage) feststellen lassen wollten, dass sie zusammen mit dem Kläger zu je einem Drittel Erben der Verstorbenen sind.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Nach dem Tod einer Frau stritten die Parteien darüber, wer in welchem Umfang ihr Erbe ist. Der Kläger beanspruchte die Hälfte des Erbes, während die Beklagten geltend machten, dass alle drei Parteien zu gleichen Teilen (je ein Drittel) erben sollten.
Kern des Rechtsstreits: Es ging zentral um die Frage, ob ein von der Verstorbenen handschriftlich verfasstes Testament existierte und gültig ist, das alle drei Parteien zu gleichen Teilen als Erben einsetzt, obwohl dieses Testament nicht mehr aufgefunden werden konnte.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, wonach der Kläger und die beiden Beklagten die Verstorbene zu je einem Drittel beerbt haben.
Begründung: Das Gericht war (wie schon das Landgericht nach[…]