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Nachweis der Existenz eines unauffindbaren Testaments

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Ein verschwundenes Testament stürzte drei Kölner Erben in einen bitteren Streit. Obwohl das Papier verschollen war, fällte das Gericht ein überraschendes Urteil: Es existierte – und bestimmte die Erbfolge neu. Plötzlich ging es nicht mehr um die Frage, ob es ein Testament gab, sondern nur noch darum, wer welchen Teil vom Kuchen bekommt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 119/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Köln
  • Datum: 28.04.2022
  • Aktenzeichen: 24 U 119/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Person, die feststellen lassen wollte, zur Hälfte Erbe einer Verstorbenen (Erblasserin) zu sein. Legte Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz (Landgericht) ein.
  • Beklagte: Zwei Personen, die ihrerseits per Klage (Widerklage) feststellen lassen wollten, dass sie zusammen mit dem Kläger zu je einem Drittel Erben der Verstorbenen sind.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Nach dem Tod einer Frau stritten die Parteien darüber, wer in welchem Umfang ihr Erbe ist. Der Kläger beanspruchte die Hälfte des Erbes, während die Beklagten geltend machten, dass alle drei Parteien zu gleichen Teilen (je ein Drittel) erben sollten.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging zentral um die Frage, ob ein von der Verstorbenen handschriftlich verfasstes Testament existierte und gültig ist, das alle drei Parteien zu gleichen Teilen als Erben einsetzt, obwohl dieses Testament nicht mehr aufgefunden werden konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, wonach der Kläger und die beiden Beklagten die Verstorbene zu je einem Drittel beerbt haben.
  • Begründung: Das Gericht war (wie schon das Landgericht nach einer Zeugenbefragung) überzeugt, dass die Verstorbene ein gültiges Testament erstellt hatte, in dem sie alle drei Parteien zu gleichen Teilen als Erben bestimmte. Die Tatsache, dass das Testament nicht mehr auffindbar ist, beweist weder, dass es nie existiert hat, noch dass die Verstorbene es absichtlich vernichtet hat, um es zu widerrufen. Es gab keine Hinweise auf einen Widerruf oder einen Grund für die Verstorbene, ihr Testament zu ändern.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Die Urteile des OLG und des Landgerichts können vorläufig vollstreckt werden (d.h. die Beklagten können z.B. die Kostenerstattung durchsetzen). Eine weitere Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (Revision) wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Erbrecht OLG Köln: Streit um verschwundenes Testament – Wer erbt zu welchen Teilen?

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Berufungsverfahren über eine Erbschaftsstreitigkeit entschieden. Kern des Konflikts war die Frage, wer nach dem Tod einer Frau aus Köln (im Folgenden: die Verstorbene) erbberechtigt ist und zu welchen Anteilen. Ein Mann beanspruchte einen Erbanteil von 1/2 für sich, während zwei weitere Beteiligte von einer Erbengemeinschaft zu je einem Drittel ausgingen. Das OLG Köln bestätigte letztlich die Entscheidung der Vorinstanz, wonach alle drei Parteien zu gleichen Teilen erben, auch wenn das maßgebliche Testament nicht mehr auffindbar war.

Ausgangslage: Erbstreit nach Tod der Erblasserin in Köln

Nach dem Tod der Erblasserin am 00.00.0000 in Köln entbrannte ein Streit über die Verteilung ihres Nachlasses….


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