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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachweis der Existenz eines unauffindbaren Testaments

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein verschwundenes Testament stürzte drei Kölner Erben in einen bitteren Streit. Obwohl das Papier verschollen war, fällte das Gericht ein überraschendes Urteil: Es existierte – und bestimmte die Erbfolge neu. Plötzlich ging es nicht mehr um die Frage, ob es ein Testament gab, sondern nur noch darum, wer welchen Teil vom Kuchen bekommt.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 24 U 119/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Köln
Datum: 28.04.2022
Aktenzeichen: 24 U 119/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Person, die feststellen lassen wollte, zur Hälfte Erbe einer Verstorbenen (Erblasserin) zu sein. Legte Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz (Landgericht) ein.
Beklagte: Zwei Personen, die ihrerseits per Klage (Widerklage) feststellen lassen wollten, dass sie zusammen mit dem Kläger zu je einem Drittel Erben der Verstorbenen sind.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Nach dem Tod einer Frau stritten die Parteien darüber, wer in welchem Umfang ihr Erbe ist. Der Kläger beanspruchte die Hälfte des Erbes, während die Beklagten geltend machten, dass alle drei Parteien zu gleichen Teilen (je ein Drittel) erben sollten.
Kern des Rechtsstreits: Es ging zentral um die Frage, ob ein von der Verstorbenen handschriftlich verfasstes Testament existierte und gültig ist, das alle drei Parteien zu gleichen Teilen als Erben einsetzt, obwohl dieses Testament nicht mehr aufgefunden werden konnte.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, wonach der Kläger und die beiden Beklagten die Verstorbene zu je einem Drittel beerbt haben.
Begründung: Das Gericht war (wie schon das Landgericht nach[…]


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