Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf Autobahnrastplatz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Blech knirschte auf einem Autobahnparkplatz, als zwei Sprinter aneinander gerieten. War es ein unachtsames Anfahren oder ein riskantes Vorbeimanöver? Vor Gericht ging es um die Frage, wer die Schuld an der Kollision trägt – und wer den Schaden. Am Ende stand Aussage gegen Aussage und ein abgewiesener Schadensersatzanspruch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 43 C 823/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Schwarzenbek
  • Datum: 28.04.2022
  • Aktenzeichen: 43 C 823/20

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer und Fahrer eines weißen Mercedes-Benz Sprinters, der Schadensersatz fordert und behauptet, zum Unfallzeitpunkt noch gestanden zu haben.
  • Beklagte: Fahrer eines blauen Mercedes-Benz Sprinters und dessen Haftpflichtversicherung. Sie lehnten die Schadensregulierung ab.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 15.02.2017 ereignete sich auf dem Autobahnparkplatz Roseburg an der A24 ein Verkehrsunfall. Der Kläger stand nach einer Polizeikontrolle mit seinem Mercedes-Benz Sprinter auf einem Parkstreifen. Als ein anderer Mercedes-Benz Sprinter (geführt vom beklagten Fahrer, versichert bei der beklagten Versicherung) am Fahrzeug des Klägers vorbeifuhr, kam es zu einer Kollision zwischen der Front des Klägerfahrzeugs und der linken Seite des Beklagtenfahrzeugs. Der Kläger machte einen wirtschaftlichen Totalschaden sowie Gutachterkosten und eine Unkostenpauschale geltend.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Kläger zum Unfallzeitpunkt noch stand oder bereits angefahren war und wer somit die Verantwortung für die Kollision trägt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger erhält keinen Schadensersatz und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, der Kläger kann die Vollstreckung aber unter bestimmten Bedingungen (Sicherheitsleistung) abwenden.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall auf Autobahnparkplatz: Schadensersatzklage wegen Kollision zweier Sprinter abgewiesen (AG Schwarzenbek)

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat mit Urteil vom 28. April 2022 (Az.: 43 C 823/20) die Schadensersatzklage eines Sprinter-Fahrers nach einem Verkehrsunfall auf einem Autobahnparkplatz abgewiesen. Der Fahrer hatte nach einer Kollision mit einem anderen Sprinter Ansprüche auf Ersatz seines Fahrzeugschadens, Gutachterkosten und eine Unkostenpauschale geltend gemacht.

Der Unfallhergang: Kollision auf dem Parkplatz Roseburg an der BAB 24

Der Vorfall ereignete sich bereits am 15. Februar 2017 gegen 11:00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz Roseburg an der A24 in Fahrtrichtung Berlin. Der spätere Kläger, Fahrer eines weißen Mercedes-Benz Sprinters, war kurz zuvor von der Polizei für eine Kontrolle auf den Parkplatz gewiesen worden. Sein Fahrzeug stand während der Kontrolle auf einem schräg zur Fahrbahn angeordneten Parkstreifen. Nachdem die Polizeikontrolle beendet war und der Fahrer bereits wieder am Steuer seines weißen Sprinters saß, kam es zur Kollision. Ein blauer Mercedes-Benz Sprinter mit Kastenaufbau, gefahren vom späteren Beklagten zu 1, fuhr an dem parkenden weißen Sprinter vorbei. Dabei kollidierte die linke Seite des blauen Sprinters mit der Front des weißen Sprinters. Der blaue Sprinter war bei der später ebenfalls verklagten Beklagten zu 2 haftpflichtversichert.

Der Streitpunkt: Stand das Fahrzeug oder fuhr es an?…


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge