Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands bei Erkrankung des Mieters

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Wegen Centbeträgen flatterte eine Räumungsklage ins Haus. Um sich zu wehren, beantragte ein Mieter Prozesskostenhilfe – abgelehnt. Denn im Mietrecht kann selbst minimaler Zahlungsverzug existenzbedrohend sein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 624/22 (50) | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Frankfurt
  • Datum: 03.06.2022
  • Aktenzeichen: 33 C 624/22 (50)
  • Verfahrensart: Beschluss über Prozesskostenhilfe
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Klägerseite, die als Vermieter eine Räumungsklage gegen den Beklagten eingereicht hat, nachdem sie das Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt hatte.
  • Beklagte: Der Beklagte, der als Mieter Prozesskostenhilfe beantragt hat, um sich gegen die Räumungsklage zu verteidigen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Mieter (Beklagter) beantragte staatliche finanzielle Unterstützung (Prozesskostenhilfe), um die Kosten für seine Verteidigung gegen eine Räumungsklage tragen zu können. Der Vermieter (Klägerseite) hatte ihm zuvor am 13. Januar 2022 außerordentlich fristlos gekündigt.
  • Kern des Rechtsstreits: Das Gericht musste prüfen, ob die Verteidigung des Mieters gegen die Räumungsklage eine ausreichende Chance auf Erfolg hat, um ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies hing davon ab, ob die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen voraussichtlich wirksam war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht kam nach vorläufiger Prüfung zu dem Schluss, dass die Verteidigung des Mieters keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Kündigung durch den Vermieter war voraussichtlich wirksam, da der Mieter mit einem erheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete für zwei aufeinanderfolgende Termine) im Rückstand war. Dies stellt einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
  • Folgen: Der Mieter erhält keine finanzielle Unterstützung vom Staat für seine Verteidigung gegen die Räumungsklage. Er muss die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen, wenn er sich weiter gegen die Räumung wehren möchte. Für das Prozesskostenhilfeverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an, außergerichtliche Kosten (z.B. eigene Anwaltskosten für den Antrag) werden nicht erstattet.

Der Fall vor Gericht


Prozesskostenhilfe für Mieter abgelehnt: Kündigung wegen Mietrückstands über zwei Monate wahrscheinlich wirksam

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 03. Juni 2022 (Az.: 33 C 624/22 (50)) den Antrag eines Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Der Mieter wollte sich mit Hilfe der staatlichen Finanzierungsunterstützung gegen eine Räumungsklage seines Vermieters verteidigen. Das Gericht sah jedoch keine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung des Mieters. Grund dafür ist die Einschätzung des Gerichts, dass die vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam ist.

Ausgangslage: Antrag auf Prozesskostenhilfe im Räumungsverfahren

Der Fall begann damit, dass ein Mieter von seinem Vermieter eine Räumungsklage erhielt. Um die Kosten für seine rechtliche Verteidigung in diesem Prozess tragen zu können, stellte der Mieter am 17. Mai 2022 einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH)….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv