Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schädiger hat Werkstattkosten vollumfänglich zu tragen

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Für Unfallopfer kann der Gang in die Werkstatt zum Spießrutenlauf werden, wenn Versicherungen bei der Rechnung knausern. Doch ein aktuelles Urteil stärkt Geschädigten den Rücken: Beim Thema Werkstattkosten trägt der Unfallverursacher das volle Risiko – auch wenn die Versicherung anderer Meinung ist. Wer nach einem Crash auf die Kulanz der Versicherung hofft, könnte nun überrascht werden.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 910 C 30/22[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: AG Hamburg-St. Georg
Datum: 23.05.2022
Aktenzeichen: 910 C 30/22
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht (BGB), Straßenverkehrsrecht (StVG), Versicherungsrecht (VVG, PflVG)

Beteiligte Parteien:

Kläger: Partei, die Schadensersatzansprüche geltend macht.
Beklagte: Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aus einem Verkehrsunfall aufkommen soll.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Es gab einen Verkehrsunfall am 02.11.2021. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten für den Unfall war unstrittig.
Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des vom Kläger geforderten Schadensersatzes von 223,96 € für den Verkehrsunfall.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagte muss an den Kläger 223,96 € zuzüglich Zinsen zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Begründung: Der Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß den relevanten Gesetzen (Straßenverkehrsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Pflichtversicherungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch). Die Haftung der Beklagten für den Unfall stand nicht in Frage. Nach § 249 BGB kann der Geschädigte den Geldbetrag verlangen, der zur Behebung des Schadens erforderlich ist. Das Gericht sah die geforderte Summe als diesen erforderlichen Betrag an.
Folgen: Die Beklagte muss den zugesprochen[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv