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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbau von Zusatzleuchten an LKW – Auswirkung auf Betriebserlaubnis

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Mehr als hundert zusätzliche LED-Leuchten machten seinen LKW zum rollenden „Weihnachtsbaum“. Doch war diese private Licht-Installation wirklich „zu viel des Guten“? Ein Gericht musste nun entscheiden, ob diese „Mehr-Beleuchtung“ tatsächlich eine Gefahr darstellt und die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 OWi 2 SsBs 101/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Zweibrücken Datum: 24.05.2022 Aktenzeichen: 1 OWi 2 SsBs 101/21 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Betroffene fuhr einen LKW auf der Autobahn, an dem über 110 zusätzliche, nicht genehmigte LED-Leuchten angebracht und während der Fahrt eingeschaltet waren. Die Polizei wurde wegen der auffälligen Beleuchtung („hell wie ein Weihnachtsbaum“) auf das Fahrzeug aufmerksam. Kern des Rechtsstreits: Überprüfung der Verurteilung des Betroffenen durch das Amtsgericht Landstuhl wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines LKW trotz erloschener Betriebserlaubnis aufgrund der unzulässigen Zusatzbeleuchtung auf Rechtsfehler hin. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl wird aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Landstuhl zurückverwiesen. Begründung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte bereits aufgrund der Sachrüge (Überprüfung des Urteils auf inhaltliche Rechtsfehler) Erfolg. Eine Prüfung der ebenfalls vorgebrachten Verfahrensfehler war daher nicht mehr notwendig. Folgen: Das Amtsgericht Landstuhl muss den Fall erneut verhandeln und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OLG neu entscheiden. Es muss dann auch über die Kosten des Rechtsbesc


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