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Unfall – Linksabbiegen von vorfahrtsberechtigter Straße unter Überfahren der durchgezogenen Linie

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Eigentlich sollen Sperrflächen im Straßenverkehr für klare Verhältnisse sorgen. Doch nach einem Unfall an einer Kreuzung in Thüringen wurde diese vermeintliche Sicherheitslinie zum Zankapfel. Denn obwohl ein Autofahrer eine solche Linie missachtete, blieb der Unfallgegner auf einem erheblichen Teil des Schadens sitzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 1127/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Thüringer Oberlandesgericht Datum: 16.05.2022 Aktenzeichen: 3 U 1127/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Fahrzeughalter, dessen Pkw bei einem Unfall beschädigt wurde und der Schadensersatz (u.a. für Reparaturkosten und Wertminderung) fordert. Beklagte: Der Fahrer des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Am 02.01.2021 wollte der Kläger aus einer Straße nach links in eine Vorfahrtsstraße einbiegen und fuhr dabei ca. einen halben Meter in den Kreuzungsbereich ein. Der Fahrer des Beklagten-Fahrzeugs bog zur gleichen Zeit von der Vorfahrtsstraße nach links in die Straße des Klägers ab. Dabei überfuhr er eine Sperrfläche bzw. durchgezogene Linie und kollidierte mit dem Fahrzeug des Klägers. Kern des Rechtsstreits: Klärung, wer für den Unfall verantwortlich ist (Haftungsverteilung) und wie hoch der Schadensersatzanspruch des Klägers für die entstandenen Schäden (Reparaturkosten: 6.815,02 Euro, Wertminderung: 250,- Euro) ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Mühlhausen) wurde teilweise geändert. Die Beklagten (Fahrer und Versicherung) müssen dem Kläger als Gesamtschuldner insgesamt 4.545,95 Euro (4.005,45 E


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