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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankenversicherung – selbständiges Beweisverfahren – Notwendigkeit einer Behandlung

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Plötzlich stoppte die private Krankenversicherung die Zahlungen für seine Krebsbehandlung. Ein Patient wollte daraufhin die „medizinische Notwendigkeit“ der Therapie durch ein Gutachten klären lassen. Nun ordnete ein Gericht an, dass ein Experte die Behandlung prüfen soll. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 W 622/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 23.05.2022 Aktenzeichen: 25 W 622/22 Verfahrensart: sofortige Beschwerde im selbständigen Beweisverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht (private Krankheitskostenversicherung), Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Ein Versicherungsnehmer, der bei der Antragsgegnerin eine private Krankheitskostenversicherung unterhält und die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung (Hyperthermie) begehrt. Er beantragte ein Gutachten zur Klärung der medizinischen Notwendigkeit und Eignung der Behandlung. Antragsgegner: Eine private Krankheitskostenversicherung, die die Übernahme der Kosten für die Fortführung einer hyperthermischen Behandlung im Jahr 2020 ablehnte und dem Antrag auf Einholung eines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren nicht zustimmte. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Antragsteller litt an einem Prostatakarzinom und unterzog sich 2015 einer Operation sowie u.a. einer hyperthermischen Behandlung. Die Versicherung (Antragsgegner) lehnte 2020 die Kostenübernahme für die Fortsetzung dieser Behandlung ab. Der Antragsteller beantragte daraufhin gerichtlich die Einholung eines Sachverständigengutachtens (selbständiges Beweisverfahren), um klären zu lassen, ob die Behandlung medizinisch notwendig und geeignet war. Das Landgericht Ingolstadt wies diesen Antrag zunächst zurück. Dagegen legte der Antragsteller sofortige Beschwerde ein.


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