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Jobwechsel und alter Arbeitsvertrag: Was das BAG-Urteil für Tarifbindung, Gehaltsanspruch und Schutz bei Versetzung bedeutet

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Plötzlich weniger Geld auf dem Konto – obwohl Sie eigentlich denselben Job machen? Was auf den ersten Blick wie ein Irrtum wirkt, kann bei einer Versetzung in eine andere Tarifregion schnell Realität werden. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts deckt auf, wie alte Arbeitsverträge und Tarifklauseln im Verborgenen zur Gehaltsfalle oder doch zum unerwarteten Schutz für Arbeitnehmer werden können. Wer wissen will, warum jahrzehntealte Papiere über das heutige Gehalt entscheiden, sollte jetzt weiterlesen. Das BAG-Urteil: Auch nach Versetzung bleibt die Tarifbindung aus dem Altvertrag in statischer Form bestehen. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Kein automatischer Wechsel zum neuen Tarifvertrag bei Versetzung: Wer vor 2002 einen Arbeitsvertrag mit Verweis auf einen bestimmten Tarifvertrag hat und durch den Arbeitgeber in ein anderes Tarifgebiet versetzt wird, behält die Ansprüche aus dem alten Tarifvertrag – allerdings „eingefroren“ auf dem Stand vor der Versetzung. Betroffen sind Arbeitnehmer mit Altverträgen (vor 2002) mit Bezug auf einen bestimmten Tarifvertrag, die in ein anderes Tarifgebiet versetzt werden. Praktische Folgen: Das Gehalt und besondere Leistungen (wie eine Altersvorsorge) werden weiterhin nach den alten Tarifregeln berechnet, aber ohne spätere Tariferhöhungen oder Verbesserungen. Der neue Tarif vor Ort gilt nicht automatisch, außer es wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Hintergrund: Das Gericht schützt langjährige Arbeitnehmer davor, durch eine Versetzung plötzlich schlechter gestellt zu werden, sofern ihr Vertrag keine automatische Anpassung an den jeweils geltenden Tarif vorsieht. Gültig für Arbeitsverträge, di


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