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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berührungsloser Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn nach einem Spurwechsel

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Unfallschaden ohne Crash? Klingt paradox, ist aber Realität. Eine Autofahrerin erhielt Recht und vollen Schadensersatz, obwohl ihr Wagen mit dem Unfallverursacher nie kollidierte. Ein riskantes Fahrmanöver reichte aus, um den Schaden zu verursachen – und die volle Haftung auszulösen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 68/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 17.05.2022 Aktenzeichen: I-7 U 68/21 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Straßenverkehrsgesetz (StVG), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person (Klägerin), deren Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und die Schadensersatz fordert. Sie hat Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt. Beklagte: Der Fahrer des unfallbeteiligten Fahrzeugs und die Halterin dieses Fahrzeugs. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug der Klägerin auf der linken Seite beschädigt. Der Unfall wurde durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht, das von einem der Beklagten gefahren wurde und dessen Halterin die andere Beklagte ist. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten (Fahrer und Halterin) der Klägerin Schadensersatz für den Unfallschaden zahlen müssen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht änderte das vorherige Urteil teilweise ab. Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner (d.h., jeder haftet für die gesamte Summe, die Klägerin kann es aber nur einmal fordern) 14.509,07 Euro Schadensersatz sowie 1.029,35 Euro für vorgerichtliche Anwaltskosten an die Klägerin zahlen, jeweils zuzüglich Zinsen. Ein kleinerer Teil der Klage wurde abgewiesen. Begründung: Die Beklagten haften für die Unfallfolgen nach dem Straßenverkehrsgesetz (§§ 7


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