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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berührungsloser Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn nach einem Spurwechsel

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Unfallschaden ohne Crash? Klingt paradox, ist aber Realität. Eine Autofahrerin erhielt Recht und vollen Schadensersatz, obwohl ihr Wagen mit dem Unfallverursacher nie kollidierte. Ein riskantes Fahrmanöver reichte aus, um den Schaden zu verursachen – und die volle Haftung auszulösen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 68/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 17.05.2022
  • Aktenzeichen: I-7 U 68/21
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsgesetz (StVG), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person (Klägerin), deren Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und die Schadensersatz fordert. Sie hat Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt.
  • Beklagte: Der Fahrer des unfallbeteiligten Fahrzeugs und die Halterin dieses Fahrzeugs.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug der Klägerin auf der linken Seite beschädigt. Der Unfall wurde durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht, das von einem der Beklagten gefahren wurde und dessen Halterin die andere Beklagte ist.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten (Fahrer und Halterin) der Klägerin Schadensersatz für den Unfallschaden zahlen müssen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte das vorherige Urteil teilweise ab. Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner (d.h., jeder haftet für die gesamte Summe, die Klägerin kann es aber nur einmal fordern) 14.509,07 Euro Schadensersatz sowie 1.029,35 Euro für vorgerichtliche Anwaltskosten an die Klägerin zahlen, jeweils zuzüglich Zinsen. Ein kleinerer Teil der Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Die Beklagten haften für die Unfallfolgen nach dem Straßenverkehrsgesetz (§§ 7, 18 StVG). Die Voraussetzungen dafür liegen vor: Das Fahrzeug der Klägerin wurde beim Betrieb des Fahrzeugs der Beklagten beschädigt. Sowohl der Fahrer als auch die Halterin sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den zugesprochenen Betrag zahlen. Sie müssen auch die Kosten des gesamten Gerichtsverfahrens tragen. Das Urteil kann sofort vollstreckt werden (vorläufige Vollstreckbarkeit).

Der Fall vor Gericht


Gerichtsurteil: Voller Schadensersatz für Autobesitzerin trotz fehlender Kollision

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Fahrer, die Halterin und die Versicherung eines Fahrzeugs den vollen Schaden am Auto einer anderen Besitzerin ersetzen müssen, obwohl sich die beiden Fahrzeuge bei dem Unfall nicht direkt berührt hatten. Das Gericht änderte damit eine frühere Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab.

Worum ging es in dem Fall?

Eine Autobesitzerin hatte geklagt, weil ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsvorfall auf der linken Seite beschädigt wurde. An dem Vorfall war ein anderes Fahrzeug beteiligt, das von einem Mann gefahren wurde und einer Frau gehörte. Auch die Haftpflichtversicherung dieses zweiten Fahrzeugs wurde verklagt. Ein wesentlicher Punkt in diesem Fall war, dass die beiden beteiligten Fahrzeuge – das Auto der Besitzerin (gefahren von einem Zeugen) und das Fahrzeug des beklagten Fahrers – sich nach den Feststellungen eines Sachverständigen nicht physisch berührt hatten. Der Schaden am Auto der Besitzerin entstand also nicht durch eine direkte Kollision, sondern mutmaßlich durch eine Ausweichreaktion….


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